Ich denke, dass Brouter bicycle=permissive versteht. Wohl auch komoot.
Äh – „sachlich richtig“? Sind wir jetzt schon bei alternativen Fakten? Ich hoffe nicht …
Wenn da ein DE:250 steht und kein DE:260, dann ist eben genau vehicle=no sachlich richtig und kein motor_vehicle=no (bzw. agricultural oder forestry je nach Zusatzschild).
Soweit sollte man doch erst mal übereinstimmen, sonst ist jede weitere Diskussion ziemlich sinnlos.
Daran ändert auch ein Anruf nichts … Erst wenn das Schild geändert ist, ist es auch sachlich anders.
Und was meinst du mit „frei erfundenem“ bicycle=permissive? Verstehe ich nicht … Was permissive bedeutet, sollte klar sein, und dass auch das nicht 100% korrekt ist, weil es nicht explizit geduldet ist (100% korrekt wäre bicycle=no, klar …), hatte ich durch meine Formulierung ausgedrückt. Ich halte das aber für besser als motor_vehicle=no, denn es wird ja nicht-explizit schon geduldet … und es drückt für mich aus, dass es eigentlich nach den rechtlichen (sachlichen) Gegebenheiten nicht erlaubt ist, aber de facto doch klar ist, dass nur das Schild falsch ist oder ein Zusatzschild „für Radfahrer frei“ fehlt, was ja hier auch schon mehrfach festgestellt wurde.
Hier gibt es halt keine 100% saubere Lösung, wenn man Radfahrer zulassen will (es sei denn, man belässt bei vehicle=no, schließt also Radfahrer mit aus und überlässt es dem Router, das bei Feld-/Waldwegen freier auszulegen … weiß aber nicht, ob ein Fahrradrouter das macht oder machen würde).
Also gilt es, nach der am wenigsten schlechten Ausschau zu halten … Da scheiden sich anscheinend die Geister …
Ich finde es halt eine zu starke Diskrepanz, wenn man z.B. das Verkehrszeichen als Knoten taggt mit traffic_sign=DE:250 (was man am Weg wiederholen könnte, halte ich für ganz sinnvoll), aber den Weg. auf dem dieser Knoten sitzt, dann mit motor_vehicle=no getaggt ist
Das ist dann ganz offensichtlich ein Widerspruch, also entweder stimmt traffic_sign=DE:250 nicht, oder motor_vehicle=no stimmt nicht. Da könnte ein kluger Validator z.B. schon einen Fehler anzeigen. Sowas würde ich eben gerne vermeiden, das wiegt für mich zu stark (und ich tagge in solchen Fällen eigentlich immer auch das Verkehrszeichen, weil es ja sehr aussagekräftig ist, und formal-sachlich eindeutig).
Für mich ist die Sache ganz einfach: vehicle=no und kein weiteres bicycle=* , was diesen Wert überschreiben würde. Wenn ich dadurch auf vielen Radrouten nicht mehr radeln darf, dann ist das halt so. Wenn ich es trotzdem tue, dann ist das halt auch so. Wenn es zu einem Unfall kommt, dann zählt nicht, welches Schild ich da gerne gehabt hätte, sondern wohl nur das, was tatsächlich steht.
Wenn der Weg an verschiedenen Stellen unterschiedlich beschildert ist, dann müsste man eigentlich irgendwelche no_entry-Restriktionen erfassen.
Bitte sachlich bleiben, auch wenn es Deiner Meinung nach sachlich nicht richtig ist. Danke. Wenn irgendwo ein Zeichen 250+1026-36 steht, dürfen dort auf jeden Fall schon mal keine Motorfahrzeuge außer landwirtschaftlicher Verkehr fahren. Das heisst, motor_vehicle=agricultural ist schon mal sachlich richtig. Es fehlt lediglich die Information, dass dort nichtmotorisierte Fahrzeuge gemäß der Beschilderung ebenfalls nicht fahren dürfen. Das nehme ich in diesem Fall schulterzuckend in Kauf. Ich sehe nach wie vor keinen wesentlichen Unterschied zwischen diesem Vorgehen und einem genauso wenig ausgeschilderten bicycle=permissive. Und dass es dazu unterschiedliche Meinungen gibt, ist bei OSM der Regelfall.
Das war absolut sachlich von mir. Ich weiß nicht, über was du dich beschweren musst. Ich schaue mir nur die Fakten an und die Begründungen, und wenn die schwach/falsch sind, dann muss man das auch so benennen dürfen.
Ich finde deine Argumentation eben ziemlich schwach und teilweise fehlerhaft, das ist sachlich gemeint. Beispiel: 250+1026-36 heißt eben nicht, dass dort keine Motorfahrzeuge außer landwirtschaftlicher Verkehr fahren dürfen, sondern dass dort keine Fahrzeuge außer landwirtschaftlicher Verkehr fahren dürfen – da müssen wir doch hoffentlich nicht drüber streiten? (Vielleicht sind die von der Landwirtschaft ja auch mal mit dem Fahrrad unterwegs, wer weiß? Dann dürfen die das auch, aber keine anderen Radfahrer. Aber das nur nebenbei …)
Du solltest sachlich und korrekt bleiben, sonst kommen wir hier nicht weiter.
Und ich hatte den Fall mit Zusatzschild nur weggelassen, um es im Text einfacher zu machen (das ändert ja rein gar nichts bei der Entscheidung vehicle=* vs. motor_vehicle=*).
Dass du keinerlei Unterschiede siehst, verwundert mich. Ich hatte es ja extra umfangreich und deutlich erklärt. Hat es nicht genügt, um wenigstens einen Unterschied zu sehen? (Unabhängig von einer abweichenden Vorliebe für eine andere Lösung.) Also dann kann man ja beispielsweise ableiten, dass es für dich ist es kein Problem ist, wenn sich ein getaggtes Verkehrszeichen und die dem Zeichen entsprechenden access-Tags am Weg unterscheiden (aber du hast dich dazu leider nicht geäußert, ich kann das nur ableiten aus deinem Text bzw. vermuten).
Noch eine Ergänzung: der access-Wert „permissive“ wird ja auch in Fällen verwendet, wo nicht ganz explizit eine Duldung angegeben/ausgeschildert ist. Grundsätzlich weist der permissive-Wert meiner Meinung nach eine größere Grauzone auf als die „harten“, sehr klar definierten Access-Keys „vehicle“ und „motor_vehicle“ – allein schon deswegen würde ich diese (Not-)Lösung bevorzugen. Diese de-facto-Duldung spiegelt sich z.B. durch die Auskunft wider, die du durch einen Anruf bekommen hast. De jure gilt aber wahrscheinlich trotzdem das Schild .. ich will nicht wissen, was bei einem gravierenden Fahrradunfall auf einem solchen Weg passiert, ich bin kein Jurist, kann es mir aber in etwa vorstellen. Vielleicht bräuchte man dann einen goßzügigen Richter. Wir sind hier eben in dieser de-facto-/de-jure-Grauzone.
Noch was: ein motor_vehicle=no (oder motor_vehicle=agricultural) würde auch alle Ochsenkarren oder Pferdegespanne o.Ä. erlauben, auch wenn das jetzt spitzfindig klingt. Ich bin mir aber nicht sicher, ob sowas dort einfach so lang fahren darf (geduldet), im Gegensatz zu Fahrrädern, vielleicht gelten da auch irgendwelche übergeordneten Feld- und Waldwege-Nutzungsrechte, so genau weiß ich es auch nicht. Es geht halt eigentlich nichts über eine korrekte Beschilderung … Ich wollte nur sagen, dass ich denke: hier fehlt i.d.R. eher ein Zusatzschild 1022-10 (Radfahrer frei), als dass DE:250 durch DE:260 ersetzt werden sollte.
Und falls du wirklich keinen wesentlichen Unterschied siehst, ein Vorschlag in Güte: dann mach es doch einfach auch mit vehicle=no (bzw. vehicle=agricultural oder forestry) und bicycle=permissive! Et voilà! ![]()
Aber ich weiß … jeder hält gerne an seinen Gewohnheiten fest, und die Welt wird auch nicht untergehen, wenn es hier verschiedene Praktiken gibt … Bis es für solche Fälle vielleicht mal passende Sonder-Tags gibt (wrong_sign=yes kannte ich übrigens auch noch nicht – fand ich nicht uninteressant; auch wenn dann eine Begründung fehlt, warum es falsch ist und ein Beleg dafür; eigentlich müsste es vielleicht wrong_sign=very_likely heißen – oder missing_sign=DE:1022-10; ich füge in solchen Fällen manchmal eine note zum traffic_sign-Knoten hinzu, auch wenn das wenig hilft).
Was ich akzeptabel finde wäre ein bicycle=dismount. Dadurch bleibt der Weg bei den meisten Navis routebar.
Halte ich für überflüssig, weil das Rad kann man überall schieben, wo man zu Fuß gehen darf. foot=yes impliziert bicycle=dismount.
Stellt Euch einfach mal vor, dass ein Interessenverband für Radfahrer vielleicht mal mit Hilfe von OSM belegen will, wieviele Kilometer Radrouten in D offizilell gar nicht befahren werden dürfen. Wie soll das gehen, wenn die Verbote nicht ordentlich erfasst werden?
Interessanter Aspekt @GerdP
Der Begriff “alternative Fakten” ist ein Synonym für “erstunken und erlogen” und kann daher kaum sachlich gemeint sein, da im gegebenen Kontext völlig unpassend.
Ansonsten haben mich Deine extra umfangreichen und deutlichen Erläuterungen nicht überzeugt und tun es nach wie vor nicht. Entweder ich bilde exakt und vollständig die vorhandene Beschilderung ab oder ich finde eine Möglichkeit, mich drum herum zu mogeln in dem ehrenhaften Bestreben, die eigentliche Widmung des Weges (die der Beschilderung widerspricht), abzubilden. Ob ich das auf dem Wege erreiche, einfach einen Teil der beschilderten Einschränkung wegzulassen (die passive Methode) oder eine zusätzliches Freigabe zu erfinden (die aktive Methode) spielt für mich dabei keine Rolle.
Wenn die lokal zuständige Behörde nicht dazu in der Lage ist, einen als Radroute gewidmeten Weg korrekt zu beschildern, ignoriere ich liebe die Beschilderung als die Wegwidmung. Wenn wegen falscher Beschilderung diese Wege nicht mehr geroutet werden, ist das ein echter Verlust für alle Radler. Wenn die fehlerhafte Beschilderung ignoriert wird, entsteht dagegen niemandem ein Verlust.
Dazu kommt, dass es ja nicht ausschließlich um Radrouten geht, sondern auch vielmals um Wege, die Radlern eine Alternative dazu bieten, die primär dem KFZ-Verkehr gewidmeten Straßen benutzen zu müssen (und von den Routern dazu angehalten zu werden).
Mir reicht das aus, um die Beschilderung pro Radverkehr zu interpretieren und ich stehe zu der Auffassung, das man da durchaus den Mut zur Lücke haben darf. Letztendlich entscheided der Radfahrer selber vor Ort, ob er vor so einer dämlichen Beschilderung im typisch deutschen Kadavergehorsam einknickt oder fröhlich pfeifend dran vorbei fährt.
Gute Idee. Das ließe sich auf unterschiedliche Weise ermöglichen, allerdings nur, wenn es eine einheitliche (und damit auch dokumentierte) Lösung gäbe, an die sich alles gleichermaßen halten.
Woher kennst Du die (richtige) Widmung?
Ich meine, dass es auch mal ein Urteil gab, dass wenn eine offizielle (und beschilderte) Radroute durch einen 250er führt, dass dann davon ausgegangen werden darf, dass die Nutzung durch Fahrradfahrende geduldet ist, weil sonst die Radroute nicht hätte angelegt werden dürfen. Ich hab jetzt aber wenig Lust, das Urteil herauszusuchen, denn dort ging es eigentlich um etwas ganz Anderes (Sicherungspflicht von Waldwegen) und das wird Tage dauern, das wieder zu finden.
Wie bereits erwähnt, gibt es Stellen wo das aber explizit so gewollt ist. Und selbst wenn es ungewollt aufgestellt wurde, ist das für das Gericht unerheblich, wenn es zu einem Unfall kommt.
Aber ich wiederhole mich.
Ich kenne einen Fall, wo ein Weg nachträglich gesperrt wurde und die Radroute aus Mangel an Alternativen, Zeit und Geld für Monate/Jahre nicht angepasst wurde.
Und da würde ein Gericht auch auf „Duldung“ entscheiden können. Aber das ist sicher auch nicht so pauschal für alle Situationen anzuwenden, ich wollte nur erwähnen, dass es tatsächlich mal ein Urteil gab, wo so argumentiert wurde.
Genau. Ich hatte hier im Forum schon mehrmals erwähnt:
Die zuständigen Behörde meint auf Nachfrage, dass dieser Feldweg
für Radfahrer ungeeignet und damit zu Recht mit VZ 250 landw. Verkehr frei beschildert ist.
Falls ich mal ein Knöllchen bekomme werde ich berichten.
Aber ja, man sieht sofort, dass der Weg für Radfahrer völlig ungeeignet ist. Ich vermute, dass die Radelspuren im Split natürlich von Dir stammen, als du mehrmals rauf- und runtergeradelt bist, um den Weg eingehend zu inspizieren … ![]()
Da der Unfalll hier ja immer wieder als Argument angeführt wird: Hast Du da vielleicht mal ein Beispiel? Ich kann zu diesem Szenario im Internet nichts finden.

