Verbot für Fahrzeuge aller Art/L+F frei auf Radroute

Es gibt sogar Gemeinden, die verzichten teilweise auf das Zusatzschild zum 250 auf Landwirtschafts- und Forstwegen, die dürfte also offiziell außer für Einsatzfahrten niemand nutzen.
Da halten sich natürlich weder Bauern noch Förster dran, Radfahrer übrigens auch nicht.

GMV hilft Dir aber in der Diskussion mit den Ordnungshütern nicht weiter, wenn sie Dich “auf frischer Tat” erwischt haben. Denn die müssen sich an der Gesetzeslage orientieren. Und ich würde mal behaupten in dem o.a. Fall gibt es für die Gesetzeshüter noch nicht einmal einen Ermessensspielraum, weil die Radroutenwegweiser keine amtlichen Verkehrszeichen sind. (IANAL). Ich bin eigentlich auch sehr dafü,r den GMV anzuwenden. Aber viele eigene Erlebnisse im letzten Jahr lassen mich daran (ver)zweifeln, dass es genug Mitmenschen gibt, die genauso denken. OSM mal ausgenommen :slight_smile:

Gibt es diesen Tag überhaupt?

Ja, “wo kein Kläger ist, ist auch keine Klage.” Aber sobald ein selbst ernannter “Hilfssherriff” jemanden verpfeift, sieht es schon anders aus.

https://taginfo.openstreetmap.org/search?q=wrong_sign

Ich hab auch sehr gelacht, als ich’s das erste mal gesehen habe.

Aber dokumentiert ist der nirgends. Da ist zu vermuten, dass sich eine Routingsoftware noch weniger dafür interessiert als für ein Note=*

Das Interesse einer Routingsoftware an note=* befindet sich bei exakt Null. Soweit ich weiß, ist da nirgends Software eingebaut, die einen in einer menschlichen Sprache frei formulierten Text auswerten kann. Ein gesetztes wrong_sign=yes ließe sich als “interpretiere access=no als access=wennsunbedingtseinmuss” implementieren, mit ein paar Strafsekunden. Ja, natürlich ist das auch nicht optimal, weil’s dann für alle Verkehrsarten gilt, aber nur für bicycle gemeint ist. Optimal geht’s erst, wenn an jeder Ecke das richtige Schild steht.

Ich würde das Urteil des OLG Jena in einem evtl. Bußgeldverfahren ausschlachten …

Wenn der Weg auch ohne Schild als Feld- oder Waldweg erkennbar ist, gelten auch ohne Schild die Regeln für Feld- und Waldwege nach den jew. Landesgesetzen: Keine Kfz*) außer Land- und Forstwirtschaft. Bei asphaltierten Feld-/Waldwegen wird man idR aber nicht von einer Erkennbarkeit ausgehen können und beschildern müssen, eine gut wassergebundene Decke kann grenzwertig sein, Matschepampe oder Grünwuchs sind eindeutig kein Weg für alle Kfz abseits LW/FW

*) incl. E-Roller (§ 12 eKFV) und S-Pedelecs …

Auch die öff. Verwaltung ist “land owner” … Und sie hat mit dem Wegweiser (der zwar nicht immer “amtlich” sein muss, weil es gel. auch andere beschildernde Organisationen gibt, aber nur seltenst ohne Genehmigungen aufgestellt wird, also zumeist einen irgendwie gearteten amtl. Segen haben dürfte) einen Willen kundgetan, dass dies Teil einer Radroute ist und FAHRräder sind nun mal FAHRzeuge, die gel. bauartbedingt oder wegen Handicaps des Fahrers nicht geschoben werden können.

PS: “Fahrradfahrer frei” ist eigentl. der gesetzliche Standard*) für Feld- und Waldwege. Davon abweichende Beschilderungen (wie 250 ohne Radfreigabe) sollten nach § 45 (9) StVO schon sehr gut begründet werden können, was idR nicht gelingen dürfte, sollte man deswegen vor Gericht ziehen müssen …

*) mit einigen länderspezifischen Besonderheiten wie die 2-m-Regel in Ba-Wü und glaub mind. in Hessen Anforderungen an die Befahrbarkeit …

Dann wäre permissive trotzdem nicht passend, sondern bicycle=yes. Denn, wie Du das interpretierst, wäre die Willensbekundung der Behörde: Ja Fahrradfahrer dürfen das; ohne wenn und aber.

Ganz ehrlich? Das artet mir jetzt zu sehr in Kümmelspalterei aus. Da werde ich mich nicht weiter dran beteiligen. Weiter oben habe ich meinen Meinung, wie man das mappen sollte, dazu schon gesagt.