pyyjac
54
Aber auch nach dieser Definition des OLG habe ich beim mappen doch ein Interesse. Ich habe ja das Interesse Informationen und Gegebenheiten aufzunehmen. Dazu würde ich ja im Zweifelsfall auch mit den Anwohnern in Kontakt treten und Fragen stellen. Ob das dann wirklich nötig oder überhaupt gewünscht ist, ist eine andere Frage. Aber auch unerwünschter Besuch ist ja nach dieser Definition ein Anlieger.