ok, ich gebe zu ich habe das nicht so geschrieben dass es mit der Entscheidung des obersten bayerischen Landesgerichts kompatibel war. Ich denke allerdings auch, dass deren Definition nicht abschließend vollständig ist, bzw. dass das “in Beziehung treten wollen” nicht unbedingt meint, dass man die Personen treffen will. Z.B. wird ein Briefträger (außer bei persönlich zu übergebender Post) nur zum Briefkasten wollen, und wird das (nach meinem Verständnis) dürfen, d.h. er will nicht “mit den Bewohnern in Beziehung treten wollen”.