Das Erfassen von OSM Daten kann man sicherlich auch ohne zu lügen als von dieser Definition abgedeckt sehen, man muss es nur entsprechend formulieren. “Datenerfassung” wörtlich gilt wohl nicht, aber wenn man sagt, man will zu den Bewohnern um sich über die Details der Addressierung zu erkundigen, dann schon. Wenn man zu lügen bereit ist könnte man immer sagen, ich wollte zu XY aber der war offenbar nicht da, und da bin ich weitergefahren ohne anzuhalten.

Ist das Urteil eigentlich schon höchstinstanzlich in diesem Fall, oder könnte der BGH das noch einkassieren? Gilt so eine bayrisch freistaatliche Entscheidung dann für das gesamte Bundesgebiet als Orientierung?