Das hast Du nicht geschrieben (sonst hätte ich nicht darauf reagieren brauchen).

Wenn man einfach nur dort spazieren gehen möchte, dann hat man ein Anliegen, ohne dass es sich auf die Anlieger bezieht. Die Rechtslage ändert sich übrigens wieder sofort, wenn sich dort ein Wandererparkplatz befindet, Du dort parkst und anschließend spazieren gehst. Dann ist es das gleiche Anliegen, aber der Grundstückseigentümer des Parkplatzes hat ja eine Erlaubnis erteilt, dieses Grundstück aufzusuchen.