| Mammi71
March 10 |

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dieterdreist:

Anlieger ist jeder der ein Anliegen hat, nicht wer da wohnt

Nicht jedes Anliegen berechtigt, Anlieger zu sein. “Anlieger” stammt ursprünglich vom “an der Straße anliegendem Grundstück” ab. Im deutschen Verkehrsrecht gehören aber auch sämtliche Besucher (im weitesten Sinne) der Nutzungsberechtigten dieser Grundstücke dazu.

es geht darum, dass man zu einem an der Straße liegenden Grundstück will. Kannst Du ein Beispiel geben, wo das der Fall ist und man die Straße trotzdem nicht befahren darf?

Das Erfassen von OSM Daten ist zwar auch ein Anliegen, aber regelmäßig nicht mehr ein Anliegen im Sinne der StVO.

Gibt es dazu bereits eine Gerichtsentscheidung?