Das Problem: weder Müller noch Schmidt steht irgendwo an den Häusern, das wusste nur der freundliche Herr (und dass “Schmidt” der Hof an der Einfahrt ist, wollte ich eigentlich gar nicht wissen). Diese Daten gehören nicht in OSM, denn sie dienen nicht der Orientierung, sondern maximal der Befriedigung einzelner, ihr fragliches Wissen in der Datenbank wieder zu finden.
Schau bitte richtig hin… die Stadtteilgrenze von Hohenstücken: Relation History: 17064872 | OpenStreetMap stammt in Version 1 von @lberges ! Hier will ich seine Quelle wissen! Görden ist die zweite al=10-Grenze, die ich gelöscht habe. Die ist älter, das ist richtig. Von der hab ich auch die vermutete Quelle. Was anderes kennen weder ich, noch ein mir befreundeter Mapper aus dem Randgebiet der Stadt…
Sven
Daß heißt, wenn es der Orientierung dient, ist es o.k.?
Warum hast Du Zweifel? Eine Adresse, erst recht eine Postleitzahl oder eine Hausnummer ist doch nicht geschützt?
Wohl aber die Datenbank, aus der du die Daten beziehst!
Wenn die Daten beispielsweise nur unter der Lizenz CC BY 4.0 vorliegen, sollten diese laut OSMF nicht für OSM verwendet werden, wenn nicht eine explizite Ausnahme vorliegt.
Details unter Use of CC BY 4.0 licensed data in OpenStreetMap | OpenStreetMap Blog
In Österreich haben wir deshalb eine Genehmigung einholen müssen.
https://wiki.openstreetmap.org/wiki/Austria/Österreichisches_Adressregister
Leider nein, ist nicht erlaubt.
Das ist ein komplexes Thema, wenn es Dich interessiert: 9. Schutz von Datenbanken - Universität Bremen. Suche das Stichwort einzelne Elemente.
Im übrigen: Wenn eine Adresse in mehreren öffentlich zugänglichen Datenbanken steht, erledigt sich die Frage von selbst. Wessen Rechte sollen denn da noch verletzt werden?
Und viele Adressen stehen auch in amtlichen Bekanntmachungen (auch Reiser 4). Dann bin ich doch im grünen Bereich.
Nicht kopieren, aber kontrollieren ist schon erlaubt.
warum muß ich an schleimige, glitschige Aale denken, die versuchen, sich aus allem herauszuwinden? Der Beitragsfaden ist fast 1 Jahr und über 200 Beiträge alt… und meine Ausgangsfrage ist immer noch brennend aktuell…
schon wieder unsachlich? Was soll das?
…werde du sachlich! Benenne klipp und klar deine Quellen. Das vermeidest du nach meiner Beobachtung!
Ich brauch mich hier auch nicht weiter zu Beteiligen… Ich selbst habe deine “Arbeitsweise” längst durchschaut…
Dass es der Orientierung nicht dient bestreitet wahrscheinlich nur Uwe, obwohl es das Beispiel ist wo er selbst erklärt hat dass es der Orientierung dient
Was wir diskutieren ist ob wir bestimmte Daten nicht haben wollen obwohl sie der Orientierung dienen können.
Bei Namen von Privatpersonen haben wir das ja schon generell geklärt dass wir sie nicht haben wollen obwohl sie oft auf den Klingelschildern stehen und zugänglich wären (obschon es meines Wissens keine Klarnamenpflicht für Klingelschilder gibt schreiben die meisten Leute bisher noch ihren richtigen Namen drauf)
Das würde mich jetzt konkret interessieren:
- Du schreibst “viele”. Das sind demnach nicht alle…
- Link zu dieser “amtlichen Bekannmachung”. Damit meine ich “amtliche Bekannmachung” und nicht “Nennung” oder dergleichen.
- Ist in dieser Bekanntmachung ein räumlicher Bezug enthalten? Nur eine Adresse allein hilft ja nicht weiter. Die hat zunächst keine Koordinaten.
- Wie kommst Du darauf, dass eine öffentlich zugängliche Datenbank nicht dem Datenbankrecht unterläge?
- Hast Du den genannten Link gelesen und verstanden? Es mag sein, dass Du nur “einzelne Elemente” übernimmst. Aber auch wenn es aus Deiner Sicht nur einzelne Elemente sind, wären das irgendwann fast alle, wenn noch mehr OSM-Mitwirkende das Gleiche wie Du machen würden. Und genau das ist ein grundlegendes Problem.
Im Grunde ist es fast überflüssig, da etwas zu kontrollieren, wenn man OTG etwas sieht. Man muss aber bezweiflen, dass Du bundesweit ständig irgendwo in Käffern unterwegs bist und eigene Beobachtungen “kontrollierst”.
PS: Deine neuesten Änderungen mit Quelle “Bebauungsplan” in Bayern sind bestenfalls rechtlicher Graubereich (persönlich halte ich es für illegal), weil der Kartenhintergrund von Bebauungsplänen seitens der Vermessungsverwaltung nicht Urheberrechtsfrei gestellt wird!
- Stimmt
- Zwei Links: Anlage zur Bekanntmachung des Ergebnisses der Wahl des Gemeinderats am 16. März PDF Free Download
https://www.gars.de/wp-content/uploads/2020/01/B018-Lanzinger-Wiese-Plan-und-Textteil-komprimiert.pdf - Link 1 ist ohne, Link 2 mit räumlichem Bezug. Die Koordinaten kann man finden, am einfachsten indem man in der Nachbarschaft schaut. Eine gute Karte oder ein Navi zur Kontrolle ist hilfreich.
- Habe ich nicht gesagt
- Ja
Das ist eine interessante juristische Spitzfindigkeit. Bin gespannt auf Kommentare, evtl. von Juristen?
Nach deiner Wahllistenquelle scheint addr:place
korrekt zu sein (wird anstatt addr:street
verwendet) und add:city
sollte Mittergars sein.
Würde sich auch noch finden. Eine Amtliche Bekanntmachung genießen nach § 5 UrhG keinen Schutz.
Wenn der Eintragende name
und website
eingetragen hat, sollte der Inhalt der Webseite als Quelle für den Namen hinreichend sein. Wenn jemand anders das anzweifelt, sollte er das überprüfen oder glauben. So zumindest mein “Rechtsverständnis”.
Klar, das muss nicht Woodpeck machen. Kann man auch in ein Maproulette packen etc. Kommt halt drauf an, wie viele das sind.
Die Gemeinde Gars hat vier verschiedene Postleitzahlen. Dabei gilt 83536 für den Hauptort. Die anderen Ortsteile haben folgende Nummern.
83546 Au
83546 Berg
83546 Biburg
83546 Dornhecken
83546 Elbrechting
83546 Ensdorf
83546 Frimberg
83546 Gaisberg
83546 Gerer
83546 Höllthal
83546 Hopfgarten
83546 Kronberg
83546 Obereinöd
83546 Reisleite
83546 Sattlthambach
83546 Schachen
83546 Stampfl
83546 Steinau
83546 Tiefenweg
83546 Trescherberg
83546 Untereinöd
83546 Untermödling
83546 Weingarten
83546 Winterberg
83546 Wörth
83555 Gars Bahnhof
83555 Haiden
83555 Hochstraß
83555 Mailham
83555 Thal
83559 Heuwinkl
83559 Krücklham
83559 Lohen
83559 Mittergars
83559 Reiser