der Unterschied ist dass eins eine Unternehmensbezeichnung ist und das andere Dein privater Name (sofern er stimmt auf dem Schild).
Es kommt beim Amtsblatt vermutlich wirklich darauf an, wo es wie steht (Kontext), da gibt es z.B. auch Veröffentlichungen wo eine Firma ihren Sitz hingelegt hat oder eine Zweigstelle eröffnet, bei so einem Kontext wäre es viel allgemeiner als wenn es darum geht, Subventionsempfänger zur Erschwerung von Betrug öffentlich zu machen.