User und deren unzulässige Quellen

Man darf sie eintragen, wenn der Hof selbst sie in der Öffentlichkeit verwendet. Dazu würde schon ein deutlich sichtbares Schild am Hof reichen, nicht aber ein Klingelschild oder ein Eintrag im Amtsblatt.

ist das Amtsblatt nicht die “Öffentlichkeit”? Das ist doch dessen einziger Sinn, dass die Öffentlichkeit informiert wird?