Weiß eigentlich jemand, wer dieser Kollege ist, der wiederholt Waldwege unter Berufung auf das Hessische Waldgesetz löscht und zwar auch solche, die in DTK eingetragen sind? Mit der echten Fraport AG hat er vermutlich nichts am Hut.
Das Problem wird hier schon “diskutiert”: Changeset: 188359719 | OpenStreetMap
Gilt das Gesetz eigentlich rückwirkend? Denn es wurden ja uralte Wege gelöscht. Ich dachte, das gilt nur für neue Wege.
Unsere Auffassung ist meines Wissens nach: bestehende Wege bleiben drin. Punkt.
Die DWG hat dem User “Fraport AG” ihre Auffassung in der Sache per 0-Stunden-Sperre mitgeteilt und für den Wiederholungsfall eine dauerhafte Sperre angekündigt. Falls das geschieht (einschließlich Sockenpuppen), gerne Meldung an die DWG machen.
Ich würde mir wünschen, dass ein Moderator dieses Thema in einen eigenen Thread auslagert, denn wenn es sich wirklich um einen Troll handelt, ist es hier eher off-Topic. Wenn es aber wirklich ein echter Fall von Wald-Besitzer beruft sich die Änderung am Waldgesetz ist, so hat der auch einen eigenen Thread verdient.
@DD1GJ : Im Change-set zum way/27019713 hast du geschrieben:
Der Account ist nach einem bekannten Unternehmen benannt, aber das hier bearbeitete Gebiet ist räumlich recht weit vom Frankfurter Flughafen entfernt.
Ich weis nicht, ob es ein Troll ist, aber in einer auflistung-von-massnahmengebieten.pdf der Fraport AG findet sich tatsächlich ein Eintrag mit der “Ronneburg ( HU38 )” und das von dir weiter unten im Change-set identifizierte Flurstück 102 liegt genau dort.
Also wenn es ein Troll ist, so hat der User “Fraport AG” in dem Fall entweder erstaunliches Glück, oder aber erstaunlich gut recherchiert.
Erledigt. Beim nächsten Mal gerne direkt die Melden-Funktion beim ersten abzuspaltenden Beitrag nutzen, Meldungs-Kategorie “Sonstiges” auswählen und im Freitextfeld das Ausgliedern vorschlagen.
Nehmen wir also doch doch mal an er würde die Interessen des Waldeigentümers vertreten.
Es wurden Wege mit tracktype=grade5 gelöscht. Diese sind wenn das Tagging stimmt eben nicht befestigt oder naturfest.
Wenn es dort Ausgleichsmaßnahmen gab, kann sich die Wegsituation verändert haben. Ein Abgleich vor Ort wäre nötig.
Kann ja sein.
Aber so lange die Wege noch vorhanden sind lassen wir auch keine Löschungen unter Berufung auf WaldG zu.
Kein Jurist, aber wie begründest du das?
Im Gesetz steht ja nicht, dass das Erfassen, sondern das Darstellen [..] verboten ist. Und man kann schon argumentieren, dass jedes Aufrufen der Karte eine Darstellung ist. Das ist ja das blöde an der aktuellen Formulierung → wenn wir (nachweislich) mit einem Waldbesitzer zu tun haben, und der Weg definitiv nicht unter §15a (1) fällt, müssten wir das Löschen zulassen.
Da steht erstmal, dass eine gabze Gruppe Wege gar nicht vom Gesetz betroffen ist. Und bis es weitere Auslegungen gibt lassen wir schon vorhandene Wege auch drin.
Außerdem halte ich es im Sinne des Katastrophenschutzes für dringend geboten alle Wege im Wald südl. von Frankfurt zu mappen. Waldbrandgefahr ist der Monokultur sehr hoch.
Güterabwägung und so ![]()
Ich bin da vollkommen bei dir, dass wir nicht unnötig Wege löschen sollten. Nur wie stellen wir fest, welche Wege jetzt davon betroffen sind? Machen wir einfach weiter wie bisher und warten darauf, dass jemand das (gerichtlich) einfordert? Geht das dann an mich als Mapper - da hätte ich nämlich keine Lust drauf.
Leider ist das Thema (anscheinend) in unserer Community nicht aufgefallen, als noch Zeit war.
Wie im Ausgangsthread erläutert konnte es niemandem auffallen, da die Waldbesitzerlobby es NACH der Verbändeanhörung direkt an die Fraktionen gegeben hat. Es spricht alles für gezielte boshafte Absicht
Ich möchte mal das Augenmerk auf folgenden Change-Set lenken:
changeset/188357713
Da ist ein Fußweg (mit access=private) am nordöstlichen Rand des Gewerbegebiets “Mönchhof”, aber ich sehe keinen Wald.:
Auch nicht mit mapillary (vom Mai 2026).
Mit solchen Löschungen mit identischem Changesetkommentar macht sich dieser Account unglaubwürdig. Da außerdem nichts von dem erfolgt ist, um was @DD1GJ gebeten hatte, fällt dies in meinen Augen unter “Vandalismus” und der erfolgte Revert und die aktuelle Sperre sind vollkommen gerechtfertigt.
Ich zitiere hier noch mal aus dem Change-Set-Kommentar was gemeint ist:
Comment from DD1GJ
[…]
Kennzeichnen Sie gemäß obiger Richtlinie bitte innerhalb von 3 Werktagen den Account als offiziellen Account der Fraport AG inklusive einer Email-Kontaktadresse (...@fraport.de), so dass die Rechtmäßigkeit der Namensgebung überprüft werden kann.Ansonsten kann es sein, dass der Account als Fake-Account eingestuft und gesperrt wird sowie am Samstag alle Bearbeitungen rückgängig gemacht werden.
Wenn wir von Seiten der DWG zur Schlussfolgerung kommen, dass hier ein vermutlich[1] ein Fake-Account den Firmennamen missbraucht, so können (sollten vielleicht sogar) wir[2] die “echte Fraport AG” (z.B. via Pressekontakt) darüber informieren, was hier vorgeht.
Börsengehandelte Aktiengesellschaften verstehen in der Regel wenig Spaß, wenn jemand in ihrem Namen Schabernack treiben möchte. Die brauchen dann noch nicht mal einen Anwalt, denn dazu haben die eine Rechtsabteilung ![]()
Wie sagte schon Phillip Amthor “So, genug Schabernack.”
Was mich in dem Zusammenhang interessieren würde, @woodpeck schreibt zur Begründung der Sperre, dass das WaldG für OSM nicht greift, da 1. das Hosting in Großbritannien sitzt und 2. hier keine Darstellung auf Karten sondern die Aufnahme in eine Datenbank stattfindet. Nur rein aus Neugierde, bedeutet das, dass es inzwischen eine fachjuristische Einschätzung zum Thema OSM und WaldG gibt? So wie ich es hier mitbekomme, ist das Thema Communityintern noch lange nicht geklärt. ![]()
Moderator-Hinweis
Dieser Thread ist zur Diskussion der konkreten Löschung des Verhaltens des Users, der behauptet, die Fraport AG zu sein. Allgemeine Diskussionen zum Hessischen Waldgesetz haben schon ihren eigenen Thread. Ich bitte um Beachtung. Ich habe sechs Beiträge soeben in den allgemeinen Thread verschoben.
Das ist augenscheinlich eine schwierige Grenzsituation. Dem Tagging nach ist das ein vom Grundstückseigentümer nicht geduldeter Weg, wie auch erfassungsseitig offenbar erkannt wurde (Changesetkommentar “Schleichwege vom Main Richtung Landebahn erstellt”). Dazu gehört, dass auf der Südostseite dieser sogar physikalisch gesperrt wurde ( Node: 11300482269 | OpenStreetMap ). Wenn der Trampelpfad hier die Grasnarbe so weit schädigt, dass ein sichtbarer Weg entsteht, dann ist das auch nicht mehr über das allgemeine Betretungsrecht der freien Natur vereinbar und der Grundstückseigentümer hat einen Abwehranspruch. Mit dem “foot=yes” wurde damit aus meiner Sicht eindeutig eine Grenze überschritten. Nur mit einem uneingeschränkten access=private/no könnte man den Weg vielleicht noch in der Datenbank halten.
