Urheberrecht bei animierten Screenshots

Es ist vielleicht eine Sache, wenn man die Karte so verwendet, wie sie ist und eine andere wenn man sie verändert. In dem von mir beschriebenen Fall, wenn ich ein kleines, sich bewegendes Flugzeug einfüge oder auch nur einen Pfeil könnte man das als “remix, transform, build upon the material” auffassen. Das würde dann CC-BY-SA triggern, was zwar immer noch eine kommerzielle Nutzung erlaubt, in der Realität aber scheitern wird. Erstens wird man eine derartige Doku nie vermarkten/verkaufen können und zweitens beißt sich das noch mit weiteren Elementen aus dem Video. Wenn man z.B. entsprechend lizenzierte Filmmusik verwendet und gleichzeitig das Video für CC-BY-SA erklärt, hat man schließlich ein weiteres Problem. Denn dagegen wird derjenige etwas einzuwenden haben, der die Musik zuliefert.

Dieses Risiko wird man als Filmemacher nicht eingehen, da ist man fast schon mit den Bedingungen von Google besser dran. OSM heißt ja nicht CC0 und das muss man respektieren. Für mich ist OSM daher leider nicht verwendbar, aber wie ich schon sagte, ist OSM wahrscheinlich auch nie für dieses Szenario entwickelt worden und es gibt kein Menschenrecht auf kostenloses Kartenmaterial, das auch noch unter CC0 lizenziert wird.

Abschließend wird das wahrscheinlich nur ein Gericht klären können, aber bevor man sich auf ein derartiges Minenfeld begibt, lässt man es lieber ganz bleiben. Man macht ja nicht einen Film in der Hoffnung, nachher noch auf einem Haufen Abmahnungen und Prozesskosten sitzen zu bleiben. Dass man sich ausgerechnet bei Open Street Maps darüber Gedanken machen muss, hat zwar durchaus eine Ironie, aber Regeln sind Regeln und an die muss man sich eben auch im Fall von OSM halten.

Toll ist aber, dass hier das Thema diskutiert wurde, weil ich mir zunächst nicht sicher war, ob meine Bedenken rational sind.

Danke für den Tipp mit Mapbox, werde mich mit dieser Firma in Verbindung setzen, zumal die Kosten dort auf den ersten Blick sehr fair aussehen. USGS wäre noch eine Alternative, denn als amerikanische Behörde sind deren “Produkte” grundsätzlich “Public Domain” so weit ich weiß. Leider kann man dort die Karten nicht so schön exportieren wie bei OSM.

Die Lizenzprobleme sind in der Tat sehr ironisch. Als die OSM Daten noch unter CC BY SA Lizenz standen hatten wir die amüsante bis absurde Situation, daß es nicht möglich war, OSM Daten mit anderen freien Pojekten zu kombinieren, wenn diese nicht exakt die gleiche Lizenz hatten. Denn das SA erfordert zwingend, daß die Kombination wieder unter genau der gleichen Lizenz stehen muß. So war es z.B. unmöglich, OSM Karten mit Höhenlinien aus einem frei verfügbaren Höhenmodell zu erzeugen, wenn dieses eine non-commercial Lizenz hatten. Das ist ein grundsätzliches Problem der virulenten Copyleft-Lizenzen, daß oft frei+frei = Deadlock ergibt.

Ich wäre ich auch nie auf die Idee gekommen, daß Kombinationen von als frei propagierten Daten so strikt geregelt bzw. verboten sind, aber im Fall meiner Karte wurde ich von OSMlern auf die Problematik hingewiesen und war gezwungen die integrierten Höhenlinien wieder rückzubauen.

Seit dem Lizenzwechsel auf ODbL ist den Kartenmachern da geholfen, aber wer auf den Standard Kartenkacheln aufbauen will hat weiterhin das gleiche Dilemma. Wenn man in größerem Umfang Kacheln braucht ist man am besten beraten, sie selbst zu erzeugen, eine Lizenz ohne SA zu bekommen oder sie kommerziell mit uneingeschränkten Nutzungsrechten zu erwerben.

In dem Beispiel einer Webseite ist die Argumentation, daß es eine klare technische Trennung zwischen Webseite und eingebetteter Karte gibt und sie erst im Browser des Nutzers kombiniert werden. Einen Screenshot von der Webseite dagegen müßtest Du als derivative work wieder komplett unter die SA Lizenz stellen.
Wenn das digitale Bild der Karte selbst mit Anfahrtsskizzen oder Flugzeuganimationen bemalt wird, fällt das Ergebnisbild definitiv unter die SA. Ob das bei digitalem Bildmaterial auf das ganze Video auszudehen ist, ist unklar. Wenn es eine längere, bildfüllende “Etwas fliegt über die Karte” Sequenz ist, würde ich sagen: Ja, sonst könnte man sich den ganzen Käse mit der Copyleft Lizenz auch schenken. Wenn es nur eine kurz gezeigte Karte ist, macht es eigentlich keinen Sinn, aber die oben beschriebenen Restriktionen bei der Verwendung von OSM machten auch keinen Sinn, waren aber definitiv so.

Und auf der anderen Seite: wenn jemand in den OSM Daten wenige Striche von einem copyrightgeschützen Werk abmalt, plädiert OSM nicht auf Geringfügigkeit sondern löscht bei unklarer Herkunft und rechtlicher Grauzone im Zweifel das ganze Changeset.

Also, ich habe mir mal Mapbox angeschaut und so wie ich das verstehe, sind die auf APIs spezialisiert und nicht auf einfaches Kartenmaterial. Es gibt zwar ein paar Hinweise dazu, aber ein einfach zu nutzendes Produkt scheint mir das nicht zu sein. Zum anderen sind die Karten dort ja auch wieder mit OSM assoziiert, was man auch in der Attribution angeben muss - und dann hat man doch wieder das gleiche Problem. Sobald man etwas verändert wird’s schwierig. Denn man muss auch bei Mapbox die ODbL respektieren und die sagt folgendes:

Heißt im Klartext man hat wieder eine Sharealike-Verpflichtung an der Backe, die man im Filmbereich gar nicht vernünftig umsetzen kann. Leider sind OSM und alle Abspaltungen für Medienschaffende offensichtlich ungeeignet. Wahrscheinlich sieht man auch deshalb in Sendungen wie Aktenzeichen XY Google Earth. Ich respektiere natürlich diese Regeln, aber ich hätte zugegebenermaßen nicht erwartet, dass OSM einem mehr Steine in den Weg legt als Google ;). Finde ich irgendwie witzig. Schade jedenfalls, dass es bei OSM keine Medienlizenz gibt :/.

Euch allen noch einmal Danke.

Nochmal: Die ODbL betrifft nur die Rohdaten und die Kartenersteller. Das kann Dir egal sein.

Wenn Du mit fertigen Karten arbeitest, interessiert Dich nur die Lizenz der Karte selbst.

Frag doch mal die Geofabrik, die haben auch mehrere OSM Karten im Angebot und Du kannst direkt mit den Leuten reden.

wobei er ja schrieb, dass auf jeder Seite ein cc-by-sa lizensiertes Werk sei. Es ist schon so, dass die cc-by-sa “viral” ist, also auch zusätzlich hinzugefügt Inhalte “infiziert” (=müssen auch so lizensiert werden).
*UPDATE: nur insofern, als man das Werk selbst bearbeitet oder ergänzt oder irgendwie mischt. Wenn man es unverändert abbildet bleibt der Rest außen vor, s. #27.
*

Das wiederum ist die alte philosophische Streitfrage, die sich hier für Werke ähnlich wie GPL vs. MIT bei Software ergibt, nämlich ob es eher der Freiheit dient, wenn man alles machen kann, also auch das freie Werk unfrei weiterzuverbreiten, oder ob dem Ziel der Freiheit langfristig mehr gedient ist, wenn man die Freiheit nicht hat, dies zu tun, wenn also alle Weiterverwendungen ebenfalls frei bleiben müssen.

nicht ganz, weil die Daten in der Karte immer noch ODbL sind, unabhängig von der Lizenz Karte(ndarstellung). Irgendwie muss man da also auch drauf hinweisen.

Es gibt ja auch die Ansicht, cc-by-sa lizensierte Werke seien für jegliche kommerzielle Nutzung komplett unattraktiv.

Bei der Karte auf OSM ist es so, dass man beim Selberrendern (auch mit den Regeln der Hauptkarte) eine beliebige Lizenz wählen kann, weil im Repo steht, die Lizenz der Renderregeln, explizit einschließlich des kartographischen Designs, seien CC0. Wobei das nur die rechtlichen Mindestanforderungen sind, moralisch wäre es ggf. trotzdem angebracht, den Urheber zu nennen (m.E.). Und die Daten der Karte sind natürlich immer ODbL (außer man nutzt eins der zahlreichen Schlupflöcher in den sog. Community Guidelines der OSMF).

Die Copyright-Seite auf osm.org wie die Seite Legal FAQ der OSMF (unter How should I attribute you?) gibt cc-by-sa 2.0 generic als Lizenz an.

Der rechtliche Text ist hier (weil der menschenlesbare Teil keine Relevanz hat). Dort sieht man auch, dass ein Buch mit Abbildungen, oder auch ein Film, wo das Werk drin vorkommt, nicht als Ganzes von der Viralität betroffen sind (“Collective Work”), während ein Screenshot, aus dem man eine Animation baut, schon (“Derivative Work”), und das Werk selbst bleibt natürlich auch cc-by-sa 2.0 innerhalb eines Collective Works.

So wie Dieter lese ich es auch. Sehr gut die Komplexität auseinandergebröselt.

Wirklich frei ist es per Definition nur dann, wenn es keine Einschränkungen und Verbote gibt.

Wenn mehrere als “frei” propagierte Dinge sich nicht zusammen nutzen lassen, weil jedes auf seine eigene, abweichende Definition von “frei” besteht -das ist nur noch sinnfrei. :slight_smile:

Nein. Wenn Du CC-BY-SA Karten weiterverarbeitest kommst Du mit den Daten selbst und der ODbL nicht in Kontakt. Die ist für alle Sekundärwerke irrelevant.

nicht ganz, weil Du eben nicht alles damit machen kannst was die cc-by-sa erlaubt, z.B. Daten extrahieren und unter cc-by-sa veröffentlichen.

Die ODbL gilt nur für Datenbanken.

ja, genau, und wenn man Daten extrahiert hat man eine Datenbank. Je nach Nutzung kann ein Bild auch eine Datenbank sein, oder ein Buch (die Älteren hier kennen noch Telefonbücher)

Muss er nicht, es reicht soweit ich weiß (keine Rechtsberatung!) aus, wenn er den Teil mit den genutzen “Screenshots” wieder unter CC BY SA zur Verfügung stellt. Alles andere wäre mit hoher Sicherheit nicht durchsetzbar. Ich kann keinen Grund erkennen warum z.B. Kreuzschnabels Buchcover plötzlich CC BY SA sein soll, nur weil er eine CC BY SA - Quelle in seinem Buch verwendet. Das Cover ist ja z.B. kein Derivat der CC-BY-SA-Quelle.

Nur das Material was Sie…

muss unter der gleichen Lizenz verbreitet werden. Alle anderen Materialien gehören nicht dazu. Im übrigen auch alles was nur “indirekt” darauf aufbaut. In der Lizenz steht nämlich eindeutig, das nur “direkte” Derivate (Aufbauten) davon betroffen sind.

Hier wird es aber spannend. Denn der Ausschnitt den OT bei der Karte mit dem Flieger überfliegen lässt müsste er eigentlich dann wieder CC-BY-SA zur Verfügung stellen (ist ja in der Praxis sicherlich kein Problem) Der Rest des Videos kann OT unter jeder beliebigen Lizenz die er möchte verbreiten (solange keine CC-BY-SA inhalte darin vorkommen)

Aber wie gesagt - Keine Rechtsberatung! Wenn OT Sicherheit will, hilft nur der Weg zum Anwalt.

*edit: oh ich sehe gerade dieterdreist hat das im Prinzip schon gesagt und belegt :wink: *

Das kann man auf jeden Fall so interpretieren. Deswegen lassen ich auch die Finger davon. Wahrscheinlich frage ich noch bei Mapbox oder der Geofabrik nach (v.a. auch wie sie selbst zur OSM-Lizenz stehen und ob überhaupt veränderte Screenshots erlaubt sind), aber letztlich werde ich einfach eine Broadcast-Lizenz bei Google beantragen (mal sehen wie “einfach” das dann tatsächlich ist ;)). Gibt einem natürlich schon zu denken :D. Ist mir alles ein Stück zu kompliziert und ein juristischer Treibsand mit vielen Fragezeichen.

Trotzdem gut, dass ihr das alles hier aufgeschlüsselt habt, denn diese Frage stellen sich bestimmt viele Medienschaffende, die auf der Suche nach einer Alternative zu Google sind. Das Gras ist auf der anderen Seite also auch nicht grüner :).

Also laut Duden ist eine Datenbank ein

Wikipedia sagt eine Datenbank:

Ein Bild ist kein System (denn es ist kein Prinzip, sondern “bildet” ja etwas ab und die Art wie es das tut muss nicht Allgemeingültig sein → kein Prinzip → kein System).
Ein Buch hingegen kann, wie du schon sagst, aber z.B. ein System sein (Telefonbuch z.B.). (Hier ist ein Prinzip dahinter welches Allgemeingültigkeit hat)

Wollte das nur noch mal aufdröseln :wink:

Du gehst da zu technisch ran :wink: Natürlich ist eine Papierkarte eine Datenbank, so aus juristischer Sicht.

Es gibt allerdings irgendwo bei der OSMF die Aussage, dass sie es sehen wie Du, und das wäre ja die Stelle, die den gemeinen Datendieb verklagen könnte.

Eine gerenderte Grafik ist keine Datenbank.

Weder technisch noch im Sinne von OSM - es war grade der Sinn der schmerzhaften Lizenzumstellung, die OSM Datenbank und die Lizenzen für gerenderte Karten und ähnliches voneinander zu trennen.

Habe mir mal das Angebot der Geofabrik angeschaut und dort steht genau das, was ich mir schon dachte:

Das müsste dann ja analog für Mapbox und alle anderen Abspaltungen von OSM gelten, ist ja auch klar, denn wenn die OSM nutzen, dann gilt Share-Alike auch für ihre Produkte und für jeden der sie verwendet. Ist also schwierig. Mich wundert nur, dass es für dieses Thema keine “offizielle” Position gibt. Es ist immerhin eine Frage, welche die Grundfesten von OSM und dessen Nutzung berührt.

Meine Empfehlung war deshalb auch nicht: “Lese die Standardlizenz” - die wird fast immer mit SA sein - sondern “rede mit den Leuten über Deinen Einzelfall”.

Meine Karte steht auch standardmäßig unter einer NC SA Lizenz, aber wenn mich jemand für ein spezielles Projekt anfragt, gebe ich auch abweichende Einzellizenzen raus. Für Hobbyprojekte, allgemeinnützige Zwecke und besonders coole Anwendungen meist kostenlos, für klar kommerzielle Verwendung gegen einen kleinen Unkostenbeitrag.

Kann mir vorstellen daß das andere Leute auch so machen. Man muß halt reden mit die Leut’. Leider hast Du nicht gesagt, welche Art von Kartenbild Du genau brauchst, sonst könnte man evtl. auch noch genauere Empfehlungen aussprechen mit wem. Es gibt ja Dutzende von OSM Karten.