Unterirdischer, nicht begehbarer Bunker gemapped - bleibt der?

@Nakaner

Das musst Du den Automobilhersteller fragen, ob er das akzeptiert. Soweit es auch für dessen Zulieferer interessant ist, wird er möglicherweise nichts dagegen haben :wink:
Die Lage von Wegen und Gebäuden ist normalerweise auch auf Luftbildern erkennbar (aber um das ging es ja nicht).

Allerdings war oben von geschlossenen Räumen die Rede. Und diese sind zudem nicht öffentlich zugänglich. Aber selbst dann gäbe es dann noch das Hausrecht. Zur Verbildlichung: Wenn sich ein Besucher/Handwerker bei mir die Lage der Zimmer merkt, dann hat er jedenfalls von mir trotzdem nicht die Zustimmung, das hier einzutragen.

Na wie haben wir denn in der Vor-BING-Aera gemapt?
Da hatten wir maximal schlechte GPS-Tracks aus Trible-Chipsätzen etc…

Und ja, das Stollensystem hatte viele Aufgänge, die sind auch beschriftet mit Straßennamen.
Auf alten Karten aus den 1940ern sind die auch eingezeichnet.

Die Linien da zwischen sind gerade, die Knicke meist an Abgängen.
Warum? Weil man sich wohl beim Bau erst überlegt hat, welche Keller und “Hausecken” man mit Eingängen versehen kann und die dann auf kürzestem Wege verbunden hat.
Dass da jetzt z.B. auf dem Hinterhof des Johannis-Hospitals da jetzt ziemlich ungenau ist, weil der Mapper wohl nicht weiss, wie es dort vor Bau der “neuen” Notaufnahme aussah. Oder dass bei Neugestaltung des Bahnhofsvorplatzes die “Verkehrsinseln” gewandert sind:
Das ist alles heilbar.

Was das Mapping anbelangt: Die Anlage existiert, sie befindet sich nach meinem Kenntnisstand im Besitz der Stadt Dortmund, ist also nichtmal “privat”, sondern städtisch, aber schlicht nur nicht für die Öffentlichkeit zugänglich.
Wenn man trollen wollte, dann könnte man da auch noch an den meisten einen “waterway” mit drüberlegen, weil nämlich fast überall Grundwasser eindringt und dieses geführt zu zwei verschiedenen “Abläufen” (einmal Übergang in die Kanalisation an der Parkplatz-Zufahrt zum Harenberg-Haus, einmal Pumpe unter dem Bahnhofs-McDonald’s)

Ob es einen Sinn ergibt, das zu mappen? Da könnte man auch an vielen anderen Dingen ein Fragezeichen dran machen.

Also aus dem Kontext im Presseartikel geht doch hervor, dass es etwas historisches ist. Sollte man dann auch lassen und entsprechend als historisch, aber nicht begehbar mappen. An dieser Stelle darf jeder wissen, wie der Verlauf der Bunker ist bzw. mal war. Da passt weder Hausrecht noch sonst ein Verbot. Betreten kann er nur deshalb nicht, weil er zugemauert ist, aber es bleibt dadurch doch ein historisches Objekt.

Ich befürchte, dass es bei der Diskussion keinen rechten Konsens geben wird. Ähnliche Streitfälle gab es bekanntlich hier http://forum.openstreetmap.org/viewtopic.php?id=53681 und hier http://forum.openstreetmap.org/viewtopic.php?id=27138.

Schade eigentlich, da fehlen eben doch sowas wie moralische “Leitlinen”, an die man sich halten kann

Gruß Uwe

Hallo -ad-,

Schön, dass sich mit dir hier jemand meldet, der auch wirklich unten war. Wenn du aufgrund eigener Erhebungen sicher sagen kannst, dass das, was in OSM ist, falsch ist, dann korrigiere es bitte.

Ich habe kein Problem damit, wenn solche Anlagen erfasst sind, aber dann bitte schon korrekt (möglichst keine Fehler) und aus sauberen Quellen.

OT: Mich erinnert dein Posting an einen Mapper, der sehr detailliert Signale in den Tunnels der Schnellfahrstrecke Stuttgart–Mannheim erfasst. Mir fielen diese Signale beim Mappen auf und ich konnte mir nur schwerlich vorstellen, wie man deren Nummern (kleine weiße Schilder mit schwarzer Schrift) aus fahrenden Zügen im Tunnel erfassen kann. Daraufhin sprach ich den Mapper an und er meinte sinngemäß, dass die DB-Pläne Fehler enthielten und seine Quelle eigene Fotos (mit Blitz) seien, die gegen Ende der Bauarbeiten der Strecke entstanden seien. Anfang September 2015 stellte ich dann selber fest, dass man bei nicht allzu schneller Fahrt (< 160 km/h) durch den Führerstand eines IC-Steuerwagens (genauer: Bpmmbdzf) im Lichte der Scheinwerfer auch diese Nummern sehen kann.

Viele Grüße

Michael

Grundsätzlich geht es immer um das Wissen um real vorhandene Dinge.

Und zwar um keine, die dem Schutz von persönlchen Daten zuwiderlaufen.
Sondern schlicht um “da und dort ist ein Weg, eine Mauer, ein Tunnel, eine Tür, ein Stollen, ein Schacht, eine Gruft”.

Wenn die Verfügbarkeit des Wissens Probleme bereiten sollte (“es können da Leute hineinfallen” oder “Da könnten Leute etwas stehlen”): Dann besteht dieses Problem auch völlig unabhängig von OSM. Mindestens die lokale Dorfjugend weiss auch um solche Orte. Und wenn besagte Gefahren bestehen, dann muss es sowieso gegen diese gesichert werden.
Wenn aber an einer Stelle heute schon Vandalismus sein sollte, dann wird sich dadurch durch OSM auch nichts ändern.
Weder in der einen, noch in der anderen Richtung. Dann gehört das entweder akzeptiert oder im Rahmen des Gefahrenabwehr-Nachtwächterstaats eben gesichert.

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