… und dass da immer nur eine Nummer draufsteht, kann auch einfach Platzgründe haben und begründet keine Straßenunterbrechung bezüglich der jeweils anderen.
Ich würde die Wegweisertafeln bevorzugt gelten lassen, weil da eine vollständige Ausschilderung ohne Platzmangel vorliegt. Wenn’s da auf der B 54 und auf der B 275 entlanggeht, stehen beide Nummern in Form des Zeichens 401 dran (das ist am von mir angesprochenen Abschnitt der Fall¹). Wenn’s da auf einer der beiden Straßen zur Fortsetzung der jeweils anderen ginge, müsste diese andere in gestrichelter statt durchgehender Umrandung dranstehen.
–ks
¹
https://www.mapillary.com/map/im/oe-zZBqciKErMrWD7sRpdw
https://www.mapillary.com/map/im/Bh36Lfpoj-JpM63AYS2lVg
https://www.mapillary.com/map/im/6Ly9Tc3JY0mOtrNYO9yMwA