Unerlaubtes Übernehmen von Daten aus amtlichen Quellen?

Man kann das schon abfragen - ist aber nicht ganz trivial und habe das gerade nicht zur Hand.
Man kann auch seine Kommentare durchsuchen (ggf. Anmeldung mit OSM-Konto erforderlich). Wahrscheinlich ist das schon jemanden früher aufgefallen.
Das Hauptproblem ist, dass die meisten dann behaupten, das wäre dann doch Vor-Ort-Erfassung gewesen und nur zu glauben, dass er das nicht gemacht hat, ist kein Beweis. In der Sache bin ich aber ganz bei Dir. Habe bereits mehrfach Mapper auf solche Probleme angesprochen. Die Reaktionen reichen von “Ups, wusste ich nicht - werde es löschen” bis :imp: (und dann braucht es einiges an Omm, um gelassen zu bleiben).

Und ja, wie Mammi sagt: Zunächst an das Gute glauben und freundlich anfragen.

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Servus,
ohne den gesamten Faden gelesen zu haben: ALKIS-Daten, welche auch Adressen beinhalten, sind seit dem 1.1.2023 auch in Bayern gemeinfrei. Hoffe, dass das alle Fragen beantwortet :slight_smile:

  1. Quelle?
  2. Deine Eintragungen sind älter als 01.01.2023. Eine spätere Freigabe heilt nicht automatisch einen früheren Lizenzverstoß. Es gilt immer das Recht zum zum Zeitpunkt des Begehens des Tatbestandes.
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Zu 1) Siehe

Zu 2) Mea culpa. Ich war mir zu dem Zeitpunkt nicht des Problems bewusst.

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Deine Eintragungen sind älter als 01.01.2023. Eine spätere Freigabe heilt nicht automatisch einen früheren Lizenzverstoß. Es gilt immer das Recht zum zum Zeitpunkt des Begehens des Tatbestandes.

kannst du das erklären was du damit meinst?

Es ist wohl noch nicht klar, ob die Daten für OSM frei verwendet werden können, siehe den aktuellen Stand der Dinge hier: Bayern: Ab 01.01.2023 sind viele Geobasisdaten der Vermessungsverwaltung (kosten)frei verfügbar - #4 by DD1GJ und folgende Beiträge.

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… unter der Bedingung Namensnennung und weitere Bedingungen. Und die kann OSM nicht erfüllen.

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Kostenlos und frei verwendbar heißt nicht, dass dies lizenztechnisch mit OSM kompatibel ist:

Die kostenfreien Geodatensätze und -dienste der Bayerischen Vermessungsverwaltung stehen unter den nachfolgenden Lizenzen zur Verfügung:

...

Creative Commons Namensnennung 4.0 International Lizenz (CC BY 4.0)

Sie dürfen teilen — das Material in jedem Format oder Medium vervielfältigen und weiterverbreiten.
Sie dürfen bearbeiten — das Material remixen, verändern und darauf aufbauen und zwar für beliebige Zwecke, sogar kommerziell.
Unter folgenden Bedingungen:
Namensnennung — Sie müssen angemessene Urheber- und Rechteangaben machen, einen Link zur Lizenz beifügen und angeben, ob Änderungen vorgenommen wurden. Diese Angaben dürfen in jeder angemessenen Art und Weise gemacht werden, allerdings nicht so, dass der Eindruck entsteht, der Lizenzgeber unterstütze gerade Sie oder Ihre Nutzung besonders.

Zum Zeitpunkt der Bearbeitung war es ein Lizenzverstoß. Auch wenn sich die Lizenz ändert, insbesondere wenn OSM ab Zeitpunkt X eine Freigabe bekommen sollte, bleibt dies bezogen auf den Bearbeitungszeitpunkt ein Lizenzverstoß, theoretisch mit eventuellen rechtlichen Folgen.
Ob ein Richter dann tatsächlich entsprechend urteilt oder das Verfahren einstellt steht auf einem anderen Blatt.

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Es sei mal dahingestellt, ob die geografische Verteilung von Hausnummern(!) ein schützenswertes Datum ist. Datenkataloge sind i.A. nicht geschützt, können aber unter bestimmten Bedingungen die ‘Schöpfungshöhe’ erreichen. Durch meine Editierungen habe ich allerdings einen eigenen, neuen Beitrag geleistet der die Schöpfungshöhe überschreitet, da eine Adresse (die ich hinzufügte) nicht dasselbe wie eine Hausnummer (was in Bayernatlas angezeigt wird) ist. Und nein, die Zuordnung von Hausnummern zu Adressen ist i.A. weder eindeutig noch trivial. Das durch eine Lizenz geschützte Produkt ALKIS besteht desweiteren aus signifikant mehr Daten und Eigenschaften als nur Hausnummern - und dessen Lizenz wurde zu keinem Zeitpunkt verletzt.

[edit: scheint leider nicht zu gelten] Rein technisch gesehen sollte es auch kein Problem sein einen genaueren Quellenverweis an die betroffenen Objekte anzufügen. Und ja, das erfüllt dann mit Sicherheit auch die Bedingungen der CC als auch der Datenlizenz-Deutschland.

Zum Zeitpunkt der Bearbeitung war es ein Lizenzverstoß.

Das mögen manche Leute so sehen - aber selbst dann gilt: wo kein Kläger, da kein Richter. Ein öffentliches Interesse an einer Strafverfolgung dürfte wohl nicht bestehen und zivilrechtlich dürfte es kaum möglich sein einen Schaden für das Land Bayern zu beweisen.

… unter der Bedingung der Namensnennung und weitere Bedingungen. Und die kann OSM nicht erfüllen.

[edit: bitte ignorieren] Gibt es da auch juristisch professionelle Einschätzungen zu oder ist das deine persönliche Interpretation der Urteilslage?

Nein, leider nicht.

https://wiki.osmfoundation.org/wiki/Licence/Licence_Compatibility

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Danke für den Link. Der Punkt zur Schöpfungshöhe bleibt aber unverändert bestehen.

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Danke für den Link. Der Punkt zur Schöpfungshöhe bleibt aber unverändert bestehen.

für Datenbankwerke ist die Schöpfungshöhe in der EU praktisch nicht relevant, such mal nach sui generis db protection oder 96/9/EC

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Nein. So geht das hier nicht. Wir können bei OSM nicht einfach fremde Lizenzen ignorieren, nur weil wir von Stelle X noch nicht verklagt wurden. Besonders problematisch wird es dann für die Nachnutzer von OSM, die im guten Glauben auf einwandfreie Lizenzierung der Daten vertrauen.

Das sieht der Freistaat gerne mal anders…
https://www.br.de/nachrichten/netzwelt/journalist-verklagt-bayern-auf-freigabe-von-geodaten,TQ4xFau

Kannst du mal grob abschätzen wieviele Daten du aus dem BayernAtlas übernommen hast? Nach den paar oben verlinkten Changesets betrifft es mindestens die Jahre 2019, 2020 und 2021.

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Die Lage ist derzeit sehr unsicher, besonders in Bayern:
Öffentliches Geld – Öffentliches Gut!: Die janusköpfige Open-Data-Politik Bayerns

Und weil @Nakaner seinen Einsatz noch nicht hatte:
Richard Fairhurst:

OpenStreetMap takes and has always taken a whiter-than-white view of
copyright. We aim to provide a dataset that anyone can use without fear of
legal repercussions. It is not OSM’s role to explore interesting grey areas
in copyright, nor to push things to the extent that a court case is
necessary.

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Hallo,

@dieterdreist, @milet und @Schorsch_der_Dritte haben es schon geschrieben: Die Übernahme der Daten war eine Urheberrechtsverletzung. Dazu braucht es keine weitere Diskussion. Die Daten müssen wieder raus.

Das Open-Data-Angebot in Bayern ist nicht gemeinfrei, die CC-BY ist strenger. Bitte lass die Finger von diesen Daten, bis @DD1GJ über die explizite Freigabe berichtet. Sonst müssen wir nur noch mehr Beiträge von dir entsorgen.

Das LDBV versteht keinen Spaß und klagt nicht zum ersten Mal gegen unlizenzierte Kopien und “Datenbefreier”.

Viele Grüße von der FOSSGIS-Konferenz

Michael

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Es gibt keine europäischen Gesetze - von daher ist die genannte Richtlinie erstmal nur von akademischer Bedeutung. Datenbanken sind i.A. auch in Deutschland geschützt, aber die konkrete Auslegung obligt deutschen Gerichten.

Das ist erstmal nur deine persönliche Interpretation. Unwesentliche Teile einer Datenbank dürfen von Dritten frei genutzt werden. Ebenso gibt es kein Urheber- oder Leistungsschutzrecht auf einzelne Daten. Würdest du die ungefähre geografische Position der Hausnummern in Berchtesgaden als wesentlichen Teil der bayerischen ALKIS-Daten beschreiben? Denn das ist dich einzig wichtig Frage in dem Zusammenhang. Meine Antwort darauf ist: nein, die Hausnummer ist kein wesentlicher Teil.

Wie zuvor beschrieben geht es nur um die ungefähre Position von Hausnummern in und um Berchtesgaden. Oder was meinst du mit “Daten” ?

Rein durch Zufall bin ich gerade hier auf diesen Thread gestossen.

Ich habe heute vormittag anhand der Hausnummern im BayernAtlas Adressen für die Gebäude entlang der Fürther Strasse in Veitsbronn erstellt:

  1. Das war also nicht zulässig?
  2. Der heutige Änderungssatz muß von mir wieder gelöscht werden? >> Wie geht das?

Ebenso gibt es kein Urheber- oder Leistungsschutzrecht auf einzelne Daten

du denkst man könnte in einer hypothetischen Verhandlung vor Gericht behaupten in OpenStreetMap arbeiten wir nicht systematisch sondern haben nur hier und da einzelne zusammenhangslose Daten kopiert?

Zum Thema die EU macht keine Gesetze: das ist natürlich längst in nationalem Recht kodifiziert,

Implementation[edit]

Implementation of the Directive by Member States
Austria Austria BGBI Nr. 25/1998, entry in force on 1 January 1998
Belgium Belgium Law of 31.08.1998
Bulgaria Bulgaria Закон за авторското право и сродните му права(Zakon za avtorskoto pravo i srodnite mu prava), as amended in State Gazette 77/2002, entry into force 1 January 2003
Cyprus Cyprus unknown
Czech Republic Czech Republic Law No. 121/2000 Coll. of 7 April 2000 on Copyright, Rights Related to Copyright and on the Amendment of Certain Laws
Denmark Denmark Probably implemented by Ophavsretsloven 2008-06-20 (especially §71)
Estonia Estonia unknown
Finland Finland Laki tekijänoikeuslain muuttamisesta (250/1998)
Laki rikoslain 49 luvun 1 §:n muuttamisesta (251/1998)
France France Law No. 98-536 of July 1, 1998, entry in force on 1 January 1998
Germany Germany Law of 22.07.1997
Greece Greece Law 2121/1993, as amended by law 2819/2000 [4]
Hungary Hungary Act LXXVII of 2001 on the modification of Copyright Act, entry in force on 1 January 2002
Republic of Ireland Ireland Copyright and Related Rights Act, 2000, entry in force on 1 January 2001
Italy Italy Decree No. 169 of 1999
Decree No. 244 of 1994
Decree No. 205 of 1996
Latvia Latvia Autortiesību likums (2000-04-06)
Lithuania Lithuania Autorių teisių ir gretutinių teisių įstatimas N. VIII-1185(1999-05-18)
Luxembourg Luxembourg unknown
Malta Malta Copyright Act, 2000
Netherlands Netherlands Databankenwet, 8 July 1999
Poland Poland Ustawa z dnia 27 lipca 2001 o ochronie baz danych
Portugal Portugal Decreto-Lei n. 122/2000
Romania Romania unknown
Slovakia Slovakia Copyright Act of 1997-12-05 (No. 383/1997)
Slovenia Slovenia Zakon o avtorskih in sorodnih pravicah (1995-03-30)
Spain Spain Ley 5/1998, de 6 de marzo, de incorporación al Derecho español de la Directiva 96/9/CE, del Parlamento Europeo y del Consejo, de 11 de marzo, sobre la protección jurídica de bases de datos
Sweden Sweden Lag (1960:729) om upphovsrätt till litterära och konstnärliga verk (database right created, 1961-07-01)
Lag (1997:790) om ändring i lagen (1960:729) om upphovsrätt till litterära och konstnärliga verk (extension of the term from 10 to 15 years and minor modifications, 1998-01-01)
United Kingdom United Kingdom Copyright and Rights in Databases Regulations 1997/3032, in force 1 January 1998