"Unechte" Einbahnstraße mit Zufahrtbeschränkungen

An solchen Stellen läuft in meinem Kopfkino ein Film ab, in der Hauptrolle ein Bauhofleiter: “Hömma, da soll jetzt ein 267er hin, mit zwei Zusatzzeichen. Zusatzzeichen haben wir da, 267er müssten wir bestellen. Aber wenn ich das Budget noch weiter überschreite, wird das nächstes Jahr nix mit der Versetzung. Weißte was, wir haben doch noch ein paar 260er rumliegen. Schraubt das erstmal hin, nächstes Jahr ändert ihrs dann” - Fortsetzung wie man sich denken kann.

Das meinte ich in #7 mit “gemeint”. Natürlich an die Gegebenheiten halten und kein Phantasiemapping betreiben, aber bei solchem Blödsinn schalte ich erstmal den GMV ein und mappe dann das, was (offensichtlich!) gemeint ist, und nicht stur das, was beschildert ist. Sonst zementieren wir den Unsinn nur.

Bei der Kontrolle sicher nicht, aber das wär mir den Spaß wert, vor Gericht zu ziehen. Oder alle Anwohner anzuzeigen, die verbrecherischerweise durch die Straße hinter dem Schild zu ihren Häusern fahren oder an dem Schild vorbei hier rauskommen (was sie laut Beschilderung auch nicht dürfen).

Das dort wohl eher ein Vz 267 stehen sollte ist wohl klar (dann müsste aber auch noch ein Zusatzzeichen “Fahrräder frei” dran um die zurzeit gezeigten Beschränkungen zu spiegeln). Also eher mal die Stadt drauf hinweisen und dann Däumchen drehen bis sich was ändert (falls sich was ändert) oder einfach schon mal die vermutlich gedachte Beschilderung nach bestem Wissen und Gewissen eintragen?

Hallo,
Ich habe kein Ahnung aber könnte das mit dem Zusatzschild “Linienverkehr frei” zusammenhängen? Dass die Kombination mit VZ 267 vielleicht nicht möglich ist ???
Ich schreibe das nur weil bei uns in der Nähe um den Schleichverkehr zu unterdrücken auf einer Seite der Siedlung genau die Kombination wie oben im Bild zu sehen ist, von der anderen Seite gibts da keine Beschränkung.
https://www.openstreetmap.org/note/413762#map=17/48.33417/10.96135&layers=N

Gruß
Danfost

Sie ist möglich.
Ich war im Rahmen kommunalpolitischer Mitwirkung dabei beteiligt, eine “unechte Einbahnstraße” einzurichten. Es wurde in dem Zusammenhang erläutert, dass man eine echte Einbahnstraße nicht in Gegenrichtung für Linienverkehr freigeben dürfe (lediglich für Radfahrer). Daher wurde in meinem Fall dann eben eine “unechte Einbahnstraße” eingerichtet, in dem man auf der einen Seite VZ 267 mit Zusatzschild “Radfahrer und Linienverkehr frei” angebracht hat, auf der anderen Seite kein “Einbahnstraßen-Schild”