Das kann vermutlich niemand von uns 100%ig korrekt beantworten, aber der Meinung vieler Experten nach, sorgt eine widersprüchliche oder unklare Beschilderung dafür, dass sie unwirksam ist:
Schließlich gilt: Bei offensichtlicher Willkür, Sinnwidrigkeit und objektiver Unklarheit entfalten Verkehrszeichen ebenfalls keine Rechtswirksamkeit.
Es gab vor langer Zeit dazu mal einen Präzedenzfall in Marburg, wo die Beschilderung von Parkplätzen nicht eindeutig war und sich das Ordnungsamt irgendwann weigerte Knöllchen zu verteilen. Der Fall eskalierte dann und das Urteil war sinngemäß: wenn eine Beschilderung nicht eindeutig ist, ist sie unwirksam, weswegen dort jeder zu jeder Zeit hätte parken können. Leider finde ich das Urteil dazu nicht mehr.
Es gibt auch Schilder, die so offensichtlich falsch sind, dass jeder erkennt, dass sie nicht stimmen und sie ignoriert werden dürfen:

Diese Beschilderung würde das Parken für alle Fahrzeuge, außer Elektrofahrzeugen beim Ladevorgang erlauben. Sicher nicht, was beabsichtigt wurde, gerade wenn das Schild neben einer Ladesäule steht.
Andererseits wird in der Rechtsprechung auch unterschieden, ob man Anlieger ist, oder nicht. Ein Anlieger kann sich z.B. nicht darauf berufen, ein Schild nicht gesehen zu haben, welches z.B. vollgeschneit oder verrostet ist. Es wird erwartet, dass er das Schild kennt.
Daraus würde dann auch folgen, dass ein Ortsansässiger um deine Fehlbeschilderung wissen könnte, ein Ortsfremder allerdings nicht. Demnach könnte für einen Ortsfremden das Schild sehr wohl Rechtswirksamkeit entfalten. Ich bin aber kein Jurist und ich denke, dass die einzige Lösung für so eine Beschilderung darin besteht, die Stadt (oder auch das Land) zu fragen, was genau gelten soll und sie auf die Bedenken bezüglich einer Fehlbeschilderung hinzuweisen.