Map_HeRo
(Mikke)
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Mir stellen sich dazu folgende Fragen:
- Als Bereichsverbote galten m.W. einmal die Zeichen 250-266. Einige davon werden heute aber auch ganz offiziell als Streckenverbote z.B. an Autobahnen verwendet, z.B. Zeichen 253 oder 264. Hat die Bewertung “Bereichsverbot” (die ich in der aktuellen StVO nicht mehr finde) heute noch in dieser Form überhaupt noch Gültigkeit?
- Wenn ein Bereich nicht von allen Seiten gleich beschildert ist, zählen die Zeichen dann eventuell wie die zuvor genannten als Streckenverbote?
- Auch wenn Zeichen 260 als Bereichsverbot noch gültig ist, gilt das dann automatisch auch für das Zusatzzeichen “Anlieger frei” oder kann das auch in eine Richtung gelten?
Wenn eine für KFZ gesperrte Straße zwar für Anliegerverkehr freigegeben sein soll, aber auf Grund der geringen Breite nur in einer Richtung, dann würde die hier hinterfragte Beschilderung zumindest dem gesunden Menschenverstand nach schon Sinn machen,oder?