Nach dem SIchtbarkeitsgrundsatz gelten nur die Schilder, die man sieht.
den Sichtbarkeitsgrundsatz kenne ich nicht, aber ich vermute dass der nicht absolut sein kann, weil von einem ortsansässigen Fahrer kann man z.B. erwarten dass er das Tempolimit kennt, auch wenn er aus einer Nebenstraße kommt und das Limit an der Einmündung nicht wiederholt wird (Gerichtsentscheidung), von daher denke ich, dass man sich als Anwohner auf das Schild mit Zusatzschild berufen kann, auch wenn es an der einen Stelle nicht steht