Ich sehe da keine schwerwiegenden Probleme.
Nach dem SIchtbarkeitsgrundsatz gelten nur die Schilder, die man sieht.
Insofern darf der Anlieger nur von einer Seite einfahren, aber auch wenden, was in der engen Gasse eher keiner tun wird. Eher schon andersrum aus der Garage fahren.
Womöglich gibt es einen Grund, andersrum nicht reinzufahren, Kurve zu eng o.ä.