Ich denke, dass dort die Polizei keinen Anlieger anzeigen wird, der von der Seite ohne Zusatzschild dort hineinfahren wird oder vielleicht auch nur dort herausfahren. Zumindestens nicht, wenn der angehaltene Fahrer darauf hinweisen wird, dass auf der anderen Seite der Gasse ein “Anlieger frei” hängt. Und wenn doch, dann wäre das mal wieder einer der vielen Streitfälle vor Gericht.

Falschbeschilderungen sind halt im Gesetz nicht explizit vorgesehen. Und ein Bereichtsverbot ist dann korrekt beschildert, wenn der Bereich von allen Zufahrten aus gleich ausgeschildert ist.