Also die Option nur Gehwegschild (VZ 239) ist ja auch richtig. Denn ab dort beginnt ein neues Streckengebot. Wenn es jedoch für Radfahrer keine Überleitung gibt, so ist das vorangehende VZ-Radweg nicht gültig.
Das Zeichen 254 “Verbot für Radverkehr” wäre an dieser Stelle falsch, da es nach StVO für den gesamten Straßenquerschnitt gilt.

1 Like