Schwierig, wenn vor Ort keine Beschilderung besteht und die NSG-Verordnung keinen Wegeplan inkludiert. In der Regel kann man sich in diesen Fällen gut damit helfen, offizielle Karten zu studieren. Sind Trampelpfade innerhalb NSGs (mit entsprechendem Betretungsverboten auf ebensolchen) dort nicht enthalten, so lässt sich access=no setzen. (Ich erfasse Trampelpfade in NSGs in der Regel nicht mehr. Das richtet in Zeiten von Komoot mehr Schaden als Nutzen an.)

In diesem Fall ist die Sache allerdings problematisch. Der Weg ist im Geoportal-NRW, was ihn gewissermaßen legitimiert. Hier würde ich access=no nur setzen, wenn dies vor Ort klar ersichtlich ist.

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