Galbinus
(Galbinus)
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Du scheinst hier eine gewisse Mitschuld von OSM an dem Unfall zu sehen. Doch: Wenn vor Ort nicht erkennbar ist, dass ein Weg gesperrt bzw. verboten ist, sehe ich hier keine Mitschuld. Es ist zwar so, dass es OSM-Mitwirkende gibt, die sich die Mühe machen, mittels mühevoller Internetrecherche die jeweilige Verordnung für ein Naturschutzgebiet herauszusuchen und dann auch noch die oft nicht einfache Interpretation versuchen, was diese Verordnung im konkreten Fall für einen vor Ort vorgefundenen Weg oder Pfad bedeuten mag. Doch ist das immer eine Interpretation mit hoher Fehleranfälligkeit.
Solange ein Weg vor Ort nicht als verboten gekennzeichnet wurde, keine Sperrung z.B. durch am Eingang des Weges aufgeschichtetes Reisig erfolgt, liegt die Verantwortung für einen Unfall durch uninformierte Wanderer bei den zuständigen Forstleuten und nicht bei der OSM-Datenbank, die abbildet, was vor Ort tatsächlich vorhanden ist. So ist es z.B. bei illegal angelegten MTB-Trails im Wald so, dass laut Rechtsprechung eine Duldung zumindestens zu einer Mithaftung führt. Das ist ein Grund dafür, wieso Forstleute solche Trails in der Regel zeitnah durch aufgehäuftes Reisig oder dergleichen sperren. Wenn also ein Trampelpfad vielleicht schon über Jahre besteht und genutzt wird, kann der Wanderer vor Ort davon ausgehen, dass hier zumindest access=permissive zutrifft, um es in einem OSM-Terminus auszudrücken.