Der Jäger braucht keine Genehmigung weil das über seinen Vertrag abgedeckt wird. Der Jäger ist ja entweder bei einer Behörde angestellt oder Auftragnehmer einer Behörde.

Zu den Topographischen Karten:
Die Daten zu den Topographischen Karten sind häufig mehrere Jahrzehnte alt und vor allem fehlt dort im Datenmodell das Konzept von gesperrten Wegen vollständig. Das ist übrigens auch die Quelle von den ganzen Fehlern bei Google Maps, die haben diese Daten vor vielen Jahren gekauft und seit dem nur in großen Städten etwas nachgebessert.

Welche Rechte und Pflichten sich aus Wegen auf topografischen Karten in Schutzgebieten, für den Fall das es vor Ort keine Beschilderung gibt, ergeben wurde soweit ich weiß noch nie vor einem Gericht thematisiert.

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