Beim genaueren Nachdenken über den guten HInweis @Nakaner, ergibt sich aus der Darstellung in einer amtlichen Karten für mich vor allem, dass der Weg vermutlich (schon länger) vorhanden ist. Ich frage mich gerade, ob das auch was über die Betretungsrechte dort aus. ich denke höchstens indirekt. Wenn “on the ground” für uns gilt, gilt das doch dann auch die die Landesvermessung, oder? Trotzdem ist das vermutlich ein Thema, was seitens der Behörden nicht genug auf dem Schirm ist .