Hallo,

die Schutzgebietsverordnung verwendet den Begriff “befestigte Wege”, was anders als “feste Wege” deutlich bestimmter ist. Zur Auslegung dieser beiden Begriffe siehe VG Köln, Urteil vom 02.12.2008, 14 K 5008/07, OpenJur Rn. 21 ff..

Damit wäre eigentlich ein access=no richtig. Ich vertrete hier nicht die strenge Meinung von @dieterdreist. In Schutzgebieten taggen wir Wegsperrungen mit access=no statt access=private, wenn der Weg aufgrund seines Zustands nicht direkt auf abandoned:highway=* herabgestuft wird.

Dass der Weg jedoch von der Vermessungsverwaltung in ihr Kartenwerk aufgenommen wurde, spricht bis zur genaueren Klärung gegen das Erfassen eines Betretungsverbots in OSM. Da die Vermessung in NRW Sache der Kreisverwaltungen ist, sollte die Untere Naturschutzbehörde mal bei ihren – im gleichen Haus angesiedelten – Kollegen der Unteren Vermessungbehörde nachfragen, warum man sich für die Kartierung des Weges entschieden hat.

Grundsätzlich möchte ich empfehlen, in solchen Fällen Fotos vor Ort zu machen. Sonst ist man auf die Beurteilung einer einzelnen Person beschränkt, die gerne auch eigene Interessen verfolgt.

Viele Grüße

Michael

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