Wichtig ist neben dem Nutzernamen vor allem die letzte Spalte. Die sollte so ausgefüllt sein, dass sie auch von Laien verstanden werden kann. Evtl. dort auch angeben, wie schwer das wiederherstellen des Korrekten Standes war.
Wenn das jetzt in der Gegend immer ein und der selbe zu sein scheint, und dieser mutwillig Daten beschädigt oder zerstört, dann könnte man ja mal den Tatbestand der Computersabotage nach §303b StGB prüfen, siehe http://de.wikipedia.org/wiki/Computersabotage
Falls einschlägig, dann über die OSMF oder wen auch immer die email-Adresse(n) des Vandalen sammeln und bei einer zuständigen Staatsanwaltschaft Anzeige erstatten. Die StA oder Polizei sollte dann die Personalien des Vandalen herausbekommen und ihm mal den Kopf waschen.
Es sei denn, er nutzt zum Anmelden irgendeinen Trashmailer-Service …
Unser Freund scheint wieder aktiv zu sein. Diesmal zwischen Tönning und Husum. Ich habe es schon ins Wiki eingetragen. Macht irgendeiner den Revert? Ich habe damit keine Erfahrung.
Blöde Frage, aber ist da jetzt schon richtig was passiert, oder wird nur leer gedroht mit Polizei und Anwalt? Fände ich schon wichtig, mal zu wissen, ob sowas wirklich strafbar ist oder nicht.
Glaubt da wirklich jemand dran, auf welcher rechtlichen Grundlage denn? Und was wird man dann bei heise lesen können: “OSM verklagt Mapper”. Welche Außenwirkung soll denn damit erzielt werden, besonders für Neue???
Strafrechtlich halte ich den Fall nicht für eindeutig, zivilrechtlich gäbe es aber vermutlich passende Möglichkeiten, siehe z.B. “Virtuelles Hausverbot”, Unterlassungsanspruch, …
Wenn ich mir allerdings ansehe, welche unbeabsichtigten Schäden durch neue “Potlatch 2”-Mapper entstehen, dann ist dieser Fall ziemlich bedeutungslos.