Umgang mit Wegsperrung - Einschätzung der Lage (Eigentümer, Pfad, untere Naturschutzbehörde, evtl. like off topic)

Die Barriere Node: 13175926959 | OpenStreetMap ist Ende letztes Jahr zum ersten Mal aufgetaucht und sperrt den Weg hinunter ins Mettmanner Bachtal Richtung Nordosten. Ich habe die Barriere eingetragen, damit Routing nicht hierher führt. Am Ende des Pfades gibt es keinen Hinweis auf eine Sperrung.

Hierzu hatte ich direkt auch einen Kommentar geschrieben (Note: 5073537 | OpenStreetMap), um die Community zu informieren oder ob jemand mehr weiß.

Aktueller Stand (siehe letzten Kommentar vom 16.3.)

  • Der Eigentümer Diepensiepen 10 hat das Gittertor errichtet.
  • Dies aus eigenem Antrieb, denn es wäre sein Grundstück, da bräuchte er keine Genehmigung, die untere Naturschutzbehörde (UNB) wäre aber informiert.
  • Telefonat mit der UNB:
    • Die Sperre ist bekannt, da es hierzu vielen Anfragen gab.
    • Der Vorgang wird bearbeitet. Die UNB wäre auch zuständig.
    • Auskünfte hierzu würden aber nicht erteilt, nur bei berechtigtem Interesse.

Gibt es hier im Forum Erfahrungen zum Umgang mit solchen Wegsperrungen und der zuständigen Behörde? Weiteres Vorgehen? Ist ja eigentlich kein direktes OSM-Thema mehr, aber als intensiver Naturgänger ärgert es mich regelmäßig, wenn Wege von Eigentümern versperrt werden.

Wir erfassen objektiv, was vor Ort ist. Wir tragen also den Zaun und das Tor ein und beschreiben, dass der Weg dahinter für die Öffentlichkeit aktuell gesperrt ist.

Ob die Sperrung legal ist oder nicht, erfassen wir nicht.

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Kleine Ergänzung, da die UNB mir noch geschrieben hat (letzte Woche hatte ich bereits eine E-Mail verschickt). Interessanterweise sind die Rückmeldungen nicht deckungsgleich:

Da das Tor sich in einem Waldgebiet befindet, gilt das Landesforstgesetz NRW und damit ist die zuständige Behörde nicht die UNB, sondern die untere Forstbehörde. Bei Bedarf hat eine Abstimmung mit der UNB zu erfolgen.

Laut Forstgesetz dürften Wege nicht einfach gesperrt werden, da ein freies Betretungsrecht für einen Wald gilt. Der Pfad führt allerdings knapp am Rande eines Naturschutzgebietes / Landschaftsschutzgebietes entlang.

würde ich jedoch nur erfassen, wenn es auf der anderen Seite des Weges etwa hier Node: 5902859376 | OpenStreetMap auch eine Barierre/Tor oder mindestens ein "dudarfsthiernichtlang-Schild” gibt. Denn nach

lese ich, dass es das eben nicht gibt. (so zumindest interpretiere ich das!). Und in diesem Falle wäre es nur eine Barriere, an die man von beiden Seiten auf legalem Wege herankommt, die man aber von beiden Seiten nicht berwinden kann/darf.

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Ja, auf jeden Fall.

Ja, genau, am Pfadende im Mettmanner Bachtal gibt es keinen Hinweis auf einen gesperrten Weg. Der Urheber der Sperrung sagte, da könne er nichts machen, da dies nicht sein Eigentum wäre.

Insofern belasse ich den Weg als begehbar, auch wenn er aufgrund der nun spärlichen Nutzung rasch zuwuchert.