Nein, es ist nicht verboten, auf Privatwegen selbst Verkehrsschilder aufzustellen, (“Auf privaten Flächen dürfen amtlichen Verkehrszeichen gleichende Schilder aufgestellt werden, wenn eine Auswirkung auf öffentliche Straßen ausgeschlossen ist.”) sofern es sich bei dem Privatweg nicht um einen sogenannten “tatsächlich öffentlichen” Weg handelt. Wenn es sich also um einen reinen Privatweg (z.B. die Grundstückszufahrt auf privaten Grund) handelt, legt der Besitzer die Regeln zu Nutzung eigenverantwortlichfest und kann dafür auch Verkehrsschilder aufstellen. Diese müssen sich noch nicht einmal von den offiziellen Verkehrsschildern unterscheiden (z.B. durch andere Farbgebung) - “wenn hierdurch nach dem maßgeblichen Gesamteindruck eines flüchtigen Betrachters nicht die ernsthafte Gefahr einer Beeinträchtigung des Verkehrs auf einer nahe gelegenen öffentlichen Straße entsteht.” (vgl. https://openjur.de/u/316164.html))