Man muss die verschiedenen Aspekte hier mal auseinanderdröseln. Richtig ist das StVO Zeichen von Privatpersonen nicht genutzt/aufgestellt werden dürfen.

Unbeachtet dessen kann es sich aber um Privatwege handeln (Was nicht ausreichen würde) deren Benutzung der Eigentümer nicht dulden möchte.

Ein Schild “Privatweg” reicht da IMHO nicht (Siehe auch viele vorrangegangene Diskussionen). Ein “Durchfahrt verboten” wäre ein vehicle=destination, ein “Betreten verboten” ein “access=no” - Ein “Befahren verboten” ein “vehicle=no”

ich wäre da allerdings sehr vorsichtig mit access tags - denn diese Tags wirken sich halt mitunter sehr rüde auf das Routing aus.

Also - Nur weil derjenige nicht die Berechtigung hat StVO Zeichen aufzustellen heisst das ja nicht das der Wille nicht berechtigt ist.

Flo