Mietz
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Ob das in dem Fall Privatwege sind, ist nicht klar; könnte sein, spielt aber keine Rolle.
Auch auf einem Privatweg ist es verboten selbst Verkehrsschilder aufzustellen. Einzig darf der Hinweis stehen, “Privatweg, Benutzung auf eigene Gefahr”. Ich hatte den Fall exakt so in meiner Nachbarschaft, daher weiß um diese Umstände.
Klagen muss man nicht, es reicht eine Onlineanzeige bei der Polizei, und schon sind diese Schilder weg. Nur, darum geht es ja eigentlich nicht.
Hm?