Nein. Ich habe mich mal vor Monaten in einem anderen Zusammenhang da etwas eingelesen. Das Kriterium ist nicht, ob man das Schild von der öffentlichen Straße aus sieht. Das Kriterium ist, ob man bei flüchtiger Betrachtungsweise das Schild so interpretieren könnte, dass es sich auf die öffentliche Straße bezieht. Man könnte also ohne Problem vor seiner Garage ein Parkverbotsschild anbringen, auch wenn man dieses von der Straße aus sehen kann, wenn eindeutig und auf den ersten Blick erkennbar ist, dass dieses Schild sich nicht auf die Straße bezieht. Wenn sich zwischen dem Aufstellort des Schildes und der Straße noch ein deutliches Stück Grundstückszufahrt befindet, dürfte dies ok sein. Nicht ok wäre aber, sich in den Vorgarten am Zaun zur Straße z.B. ein Geschwindigkeitsbegrenzungsschild aufzustellen. Denn da könnte man nicht auf den ersten Blick erkennen, dass es sich nicht auf die öffentliche Straße bezieht.