Ein Parkstreifen ist für mich auch keine bauliche Trennung, da es für den Fußgäger auch ohne weiteres Möglich ist, diesen zu durchqueren. Der Parkstreifen stellt dazu eine Verbindung der Straße und des Gehwegs dar, so kann man z.B. zu Fuß über den Gehweg zum Auto gelangen um dann den Weg über die Straße fortzusetzen. Daher halte ich die seperate Erfassung von Parkstreifen übrigens auch generell für falsch.

Übrigens: Man muss für Parkstreifen keine Schilder aufstellen. Viele Städte machen das zur Verdeutlichung, dass (nur) hier geparkt werden darf, aber eine einfache Markierung oder eine deutliche Absetztung gegenüber der Umgebung (z.B. durch einen Bordstein) ist rechtlich gesehen dasselbe.

Viele Grüße