EvanE
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Hallo Nils
Erst mal herzlich willkommen im Forum.
Das ist alles sehr relativ.
- An einer einfachen Haltestelle (1 Bus) reicht es aus zu wissen ob etwas (Wetterschutz/Sitzbank/Automat/…) verfügbar ist.
- An einer großen Haltestelle (mehrere Busse) oder einem Busbahnhof ist es schon wichtig zu wissen, wo sich die obigen Einrichtungen befinden und ob es mehrere davon gibt.
Was für den/die eine(n) unwesentlich ist, kann für eine(n) andere(n) sehr wichtig sein.
Beispiel: wheelchair=* und tactile_paving=*
Wie oben beschrieben hängt das sehr von den Umständen ab.
Was soll bitte VZ sein?
Wenn man etwas auf den Luftbildern von Yahoo, Bing, Google oder geoportal.xxx.de erkennen kann, ist es in gewissem Sinne öffentlich bekannt. Wenn es in der topgraphischen Karte enthalten ist sowieso. Ob man so etwas in OSM erfasst oder nicht, macht bei der Bekanntheit von Google und Konsorten keinen wirklichen Unterschied mehr. Eigentlich sogar im Gegenteil, da du bei OSM wenigstens erfassen kannst, ob ein Weg privat ist oder von jederman/-frau benutzt werden darf.
Wie oben schon geschrieben, wenn etwas in den diversen Luftbildern zu erkennen ist, dann ist es in gewisser Weise öffentlich bekannt. Ob man es in OSM einträgt macht dann kaum noch einen Unterschied aus.
Die Grenze ist dort, wo es um persönliche Daten geht. Damit sollte man auf keinen Fall herum spielen.
Edbert (EvanE)