Aber wie tagge ich „wird per Video überwacht“? man_made=surveillance ist, soweit ich das Wiki verstehe, die Kamera selbst, nicht das überwachte Objekt.
Auf Parkplätzen gibt es “Vertragsstrafen”. Wenn ich das Web richtig lese, wurden darum auch beim BGH Prozesse geführt. Grundsätzlich sind solche “Verträge” möglich, aber gibt wohl Einschränkungen.
Bei dem Baumverkäufer sehe ich persönlich das aber anders. Es gibt dort keinen “Vertrag”, das Strafmaß kann der nicht festlegen. Definiert wird eher ein Streitwert. Das dürfte hier der marktübliche Preis für einen Baum sein, also 50€ oder was in der Richtung. Obendrauf kommen im Zweifel Anwalts- und Gerichtskosten. Soweit die zivilrechtliche Sache.
Diebstahl ist zudem eine Straftat; so ein Verfahren dürfte in aller Regel gegen Zahlung einer Geldbuße eingestellt werden. Ansonsten Strafmaß in Tagessätzen oder bei ganzen harten Fällen auch Knast.
Der Verkäufer kann vielleicht einfach sagen “250€ her, dafür ziehe ich die Anzeige zurück. Sonst wird’s teurer”.
Imho ist so ein Baumdiebstahl nach §248a StGB zu ahnden, “Diebstahl und Unterschlagung geringwertiger Sachen”.
Der Dieb geht mit der Handlung einen Vertrag ein und wird in Form der Vertragsstrafe verpflichtet, seinen Teil des Vertrages zu erfüllen. Er wird mit dem schriftlich fixierten “Angebot” des Besitzers auf die Vertragsbedingungen hingewiesen und lässt sich freiwillig darauf ein - und schon ist er zahlungspflichtig. Irgendwie klingt das aus Sicht des Geschädigten ideal - ob es rechtlch sauber ist, wissen nur Juristen.
Dort steht ja. Das jeder Diebstahl zur Anzeige gebracht ist. Nebenbei gesagt durch “Betreten verboten” auch der Hausfriedensbruch. Die 250€ sollten in etwa die Kosten decken, die ein RA für die Erstellung der Strafanzeige und ggf. den Strafantrag für Hausfriedensbruch in Rechnung stellt. Das würde den etwas kryptischen Text evtl erklären.
“250€ je Baum” bezeichnet vielleicht die veranschlagte Schadenshöhe, um einer Einstellung des Verfahrens durch die Staatsanwaltschaft wegen Geringfügigkeit entgegen zu wirken. Aber: Das ist doch Wucher und nach § 291 StGB ebenso strafbar.
… alles auch wieder nur Vermutung und Auslegung eines Unwissenden!!!
theft:prosecution und ~:penalty würde ich nicht taggen, zum einen legt wie erwähnt das Strafmaß nicht der Geschädigte fest, zum anderen geht das m.E. zu weit (wir taggen an Buslinien auch nicht, was Schwarzfahren kostet, oder in Läden, welche Strafen Ladendiebe zu erwarten haben, oder in Banken, was Steuerhinterziehung nach sich zieht…). Diebstahl ist grundsätzlich verboten, das muss man nicht an alle Dinge die gestohlen werden könnten zusätzlich taggen.
Wegen diesem Thread habe ich mal bei meinem Christbaum-Waldbauer nachgesehen, wie ich es dort gemappt habe und festgestellt, dass dort nach Luftbild die Wege ergänzt wurden. Abgesehen davon, dass ich die Umzäunung noch nicht gemappt habe, wie wären denn die access-Werte an den tracks richtig zu ergänzen? access=private?
wobei mal wieder das interessante Missverständnis mit den Wegen hochkommt… access=no ist bis auf irgendwelche aussergewöhnliche Sonderfälle immer Blödsinn.
wer baut denn Wege, die niemand für nichts benutzen darf
Es gibt viele Wege und andere Anlagen, die man nicht mehr benutzen darf/kann, weil es inzwischen gefährlich wäre, während es das ursprünglich oft nicht war.
access=no kommt bei mir zum Beispiel an Straßen, die wegen Bauarbeiten im Gelände ein halbes Jahr gesperrt sind, wobei an der Straße selbst nichts gebaut wird und damit kein Grund für construction-Tagging besteht.
Das Risiko, dass die Bauarbeiter morgens biertrinkend vorm Zaun sitzen und den tobenden Kapo auf das access=no in OSM hinweisen, das ihnen schließlich das Betreten ihres Arbeitsplatzes verbietet, halte ich für sehr gering.
typisches tagging for the router, es funktioniert für deinen Anwendungsfall („die Berechtigten wissen sowieso dass sie da durch dürfen“), aber die Aussage entspricht nicht der Realität