Übername von Namen aus Wikipedia möglich?

Hallo,

wenn ich einen Bach, dessen Namen ich nicht weiß, eingetragen habe und dann in einem Artikel über diese Gegend auf Wikipedia den Namen des Baches entdecke, kann ich diesen Namen problemlos in OSM übernehmen?

Gruß
unixasket

Also ich habe mal fix das hier durchgelsen http://wiki.openstreetmap.org/wiki/DE:Collaboration_with_Wikipedia#Was_bewirkt_eine_Zusammenarbeit.3F
Danach klingt es so, als wäre das kein Problem, nur die Koordinaten die bei Wikipedia zu finden sind sollen wir nicht verwenden.

Da Wikipedia unter der CC-by-SA Lizenz veröffentlicht, würde ich vorsichtshalber trotzdem die Quelle (source=…) oder den Wikipediaverweis (wikipedia=Sprachkürzel:Titel der Seite) bei deinem Bach angeben.

Grüße
Christian

Quelle von einem Bach als Source - funny :wink:

Duck und weg
Walter

Früher wäre das möglich gewesen, aber CC-BY-SA ist leider inkompatibel zur ODbL und es wäre denkbar, dass ein Bot auf ein solches Sorce-Tag losgelassen wird …

In nächster Zeit wird es noch einiges an Arbeit für die Lizenzexperten geben, da es noch keine einheitliche Meinung gibt, ob CC-BY Material für OSM-Zwecke verwendet werden darf.

Na das wäre der Knaller. Die nächsten Löcher, weil wieder irgendeine Lizenz aus irgendeiner eigentlich freien Quelle “inkompatibel” ist. Und weil man dann nicht weiter weis, bildet man halt einen Arbeitskreis.:smiley:

Den reinen Namen eines Baches kann man quasi als gemeinfrrei sehen. Den hat der Ersteller des Artikels nicht erschaffen. Worauf er Anspruch erheben kann, wäre die Abhandlung in einem Text ansich, eine Liste oder Tabelle mit Namen die wieder irgendwo als DB gelten, oder beispielsweise das selbst erstellte Bild. Aber darum geht es ja nicht.

Ich habe mal ein bisschen hier:
http://de.wikipedia.org/wiki/Hilfe:FAQ_Rechtliches
gelesen. Der Fall Übernahme nur eines Namens wird nirgends erwähnt. Es geht immer nur um “Text” und einen vollständigen Satz des Wikipedia-Autors brauche ich ja gar nicht. Insofern würde ich mich nun geokyfs Meinung anschließen: Der Name selbst ist gemeinfrei. Insofern ist es wahrscheinlich egal, woher ich den Namen weiß (solange ich ihn nicht aus einer anderen Karte übernehme). Der Bach selbst hat übrigens keinen Wikipedia Eintrag, den Namen habe ich aus dem Wikipedia-Eintrag des Baches in dem dieser mündet und dort als Zufluß erwähnt wird. Es geht um den Birkkarbach der in den Lafatscherbach mündet: http://de.wikipedia.org/wiki/Lafatscherbach. Ich trage den Namen mal ein.

Wenn man jede kleine Information rechtlich einwandfrei bekommen will, müßte man wohl auch bei Infos von Anwohnern jedes mal nachfragen ob man das unter den Bedingungen der Odbl und der CC-BY-SA veröffentlichen darf, was dann wohl nur große fragende Gesichter beim Gegenüber auslösen dürfte.

Gruß
unixasket

Das lese ich immer wieder und möchte es auch nur allzu gerne glauben. Gibt es irgendeine juristische Quelle dazu?

Wo ist jetzt der rechtliche Unterschied zwischen der Übernahme aus der Wikipedia und der Übernahme aus einer fremden Karte? Oder, besser vergleichbar, zwischen der Übernahme aus der Wikipedia und etwa dem Brockhaus?

wobei man auch hier sich nicht 100%ig sicher sein könnte, ob derjenige, von dem ich die Information erfragt habe, diese von einem urheberrechtlich geschützten Werk entnommen hat…

Gruß,

Sven

Dann müsste man aber endlich klären, worauf sich der Source-Tag eines Objektes bezieht: Auf die Existenz? Die Lage? die Quelle des Namens? Die Breite?, …
Im Extremfall könnte jemand sogar mit Source=xxx die reale Quelle eines Flusses meinen, wobei das natürlich schon an den Haaren herbeigezogen ist :wink:
Hier kann man nicht unterscheiden, was woher kommt und daraus total falsche Schlüsse ziehen.

Gruss
Walter

Ja, ich habe mal auf Wikipedia den entsprechenden Artikel zu Geoinformationen gelesen und zitiere hier jetzt mal aus Wikipedia http://de.wikipedia.org/wiki/Rechte_an_Geoinformationen#Karten_und_Pl.C3.A4ne:
“Der dargestellte Inhalt, insbesondere die verwendeten Vermessungsdaten und die sonstigen in die Karte eingearbeiteten Informationen als solche wurden allerdings vom Bundesgerichtshof 1998 als urheberrechtlich frei erkannt. In den betreffenden Fall war das „Stadtplanwerk Ruhrgebiet“ gescannt und für eine Verwendung in den „Gelben Seiten“ überarbeitet worden, wodurch die eigenpersönlichen Züge des Stadtplanwerks in gewissem Rahmen verblasst waren und die Schadensersatzforderungen dementsprechend von den Vorinstanzen abgelehnt wurden. Der BGH jedoch befand, dass das Berufungsgericht die Frage der freien Benutzung i.S.v. § 24 UrhG in Abgrenzung zur erlaubnispflichtigen Bearbeitung (§ 23 UrhG) nicht ausreichend untersucht hätte, und verwies die Sache zurück (BGH, Urteil vom 28. Mai 1998, Az. I ZR 81/96, Stadtplanwerk).”

Habe daher mal das Urteil gesucht:
http://www.jurpc.de/rechtspr/19990054.htm

Demnach können Namen frei verwendet werden, sogar wenn ich sie aus einer urheberrechtlich geschützten Karte direkt übernehme. Das Urteil führt aus:

“Den verhältnismäßig niedrigen Schutzanforderungen entspreche bei Landkarten ein enger Schutzumfang. Da die Darstellung in weiten Bereichen durch die Realität vorgegeben sei, müsse sich der urheberrechtliche Schutz auf die Bereiche beschränken, in denen der Planersteller einen darstellerischen Freiraum habe.” (Zitat von obiger Url)

Demnach sind Namen in einer Karte nicht geschützt.

Gruß
unixasket

@unixasket: Danke.
Ich muß mir zwar die Fundstelle noch einmal ganz langsam durchlesen, aber die Auszüge sind doch vielversprechend.

Da brauche ich kein Grundsatzutrteil dazu. Auf den wahrscheinlich hunderte Jahre alten Namen eines Baches, ein Fakt in der Natur, kann keiner irgendeinen Rechtsanspruch erheben. Jedenfalls so lange wie das Ding nicht meinetwegen Mc Fit Bach heißt und die Namensrechte bei der Firma liegen, was man aber ausschließen kann. Und wenn doch, wandere ich hier aus. Hier geht es um Wiki, nicht um irgendwelche Kommerziellen Daten. Im Zweifelsfall hat der Ersteller des Artikels den Namen auch nur irgendwo abgeschrieben oder derjenige den er gefragt hat, hat es irgendwo gelesen. Denn den Namen kann er schlecht am Bach selbst gelesen haben. Und diese “Copyrightverletzung” über Dritte, dürfte hier ausnahmslos jeder schon begangen haben. Denn man weiß nie, hat der Befragte das nun aus mündlicher Überlieferung, oder hat er es aus einer geschützten Karte. Es ist uns in dem Moment nur egal, weil wir meinen, die Information ist sauber. Aus diesem Grund sind auch derlei Source Angaben komplett für die Katz. Kann man nicht überprüfen und es wird sicherlich auch den einen oder anderen geben, der Informationen direkt abgepinselt hat und nur behauptet das erfragt zu haben. Nicht nachprüfbar und nie zu klären. Hatte ich hier erst wieder beim aufräumen. Straßennamen die von jemandem erfasst wurden, der am anderen Ende der Republik wohnt und nie hier gewesen sein kann. Denn sonst hätte er gewusst, da steht vor Ort gar kein Namensschild oder schon lange nicht mehr, das können nur Einheimische wissen und das sollte man besser nicht aus Karten abpinnen. Ich schlage vor, wir setzen die Datenbank auf Null, die dürfte voll von rechtlich ungeklärten Dingen sein. :smiley:

Wenn wir hier päpstlicher als der Papst sein wollen, dürften wir nur exakt das verwenden, was wir wirklich nur mit eigenen Augen sehen und einzeln auf rechtliche Probleme geprüft haben. Das ginge schon bei so etwas simplen wie dem Namen einer Wandertafel im Wald los. Das Ding kann nach der Flur in der er steht benannt sein, nur dummerweise ist der Name oben auf die Karte gedruckt, an deren unterem Rand das übliche Nachdruck etc. verboten steht. Und wir dürften auch keinerlei geschützte Firmennamen usw. mehr eintragen. Das kann gar keiner rechtlich genau klären, weil das Regelwerk dann so tief juristisch und komplex würde, dass Otto Normalmapper erst einmal auf juristische Schulung geschickt werden müsste, um überhaupt den ersten Satz des Präambel zu verstehen zu können.

Würde dass denn aber auch heißen, dass wir Straßennamen aus Katasterkarten oder kommerziellen Online-Karten übernehmen dürfen???

Das wäre mir ja ganz neu.

Stephan

Wenn man ein (teures) Fachbuch ersteht ist klar, dass man es nicht digitalisieren und für die Allgemeinheit zugänglich machen darf (z.B. Download als PDF). Es gibt jedoch kein Verbot, das aus dem Buch erworbene Wissen jedermann weiter zu geben, natürlich auch wieder in schriftlicher - aber selbsterarbeiteter - Form.

Landkarten (egal ober gedruckt oder im Netz) wurden in einem Urteil als Datenbank (analoge Datenbank bei einer Druckkarte) angesehen. Eine Entnahme ist daher in einem unwesentlichen Teil, genau wie bei der ODbL, auch ohne Genehmigung möglich.

Inwiefern wir das jedoch wollen ist eine andere Frage. Oft sind in fremden Karten absichtliche Fehler.

Wenn die Entnahme aus anderen Karten/Datenbanken in großem Stil um sich greift, wird es irgendwann zur Frage, ob die Gesamtheit der Entnahmen für OSM noch ein unwesentlicher Teil bleibt.

Genau dieser Punkt hindert uns ja, z.B. einfach die PLZ-Daten der Post (oder einer anderen Sammlung) zu übernehmen.

Edbert (EvanE)

So weit ich weiß, sind an sich alle Einzelfakten gemeinfrei in bezug auf das Datenbankrecht. Das Problem ist eben nur, das andere Datenbankanbieter ja kreativ-schöpferisch erschaffene Straßennamen, Telefonanschlußinhaben, etc. in ihre Daten aufnehmen, einfach um genau an diesen nachweisen zu können, das zumindest die selbstgeschaffenen Fantasiestraßennahmen von ihrer Karte übernommen wurden, auch wenn man zum Beispiel den Straßenverlauf selbst vom Luftbild abgemalt hat. Anders können sie es ja nicht nachweisen, außer in Spezialfällen wie dem ewig fehlendem Straßenschild…

Nachdem es zur Verallgemeinerung (“Übernahme von Namen aus beliebigen Dokumenten”) keine positive Lösung zu geben scheint, sollten wir zum Spezialfall Wikpedia zurückkehren.

Ich persönlich fände es ein Disaster, wenn OSM Wikipedia-Daten nicht in der angegebenen Weise nutzen könnte, sei es wegen inkompatiblen Lizenzen und/oder sonstiger Hindernissen.
Insbesondere, da Wikipedia ja OSM Daten verstärkt nutzt.

Gab es schon mal eine Anfrage an wikipedia zur Nutzung von wikipedia Daten unter ODBL?

PS: als “Gegenleistung” für wikipedia sehe ich es als selbstverständlich an, an das Objekt ein wikipedia(:xx)= … tag zu ergänzen.

Die LWG hat sich schon mehrere Male mit dem Thema OSM-Wikipedia beschäftigt, allerdings bis jetzt ohne wirklich zu einem Schluss zu kommen, wir werden jetzt nochmals mit Wikimedia Kontakt aufnehmen um den ganzen Komplex zu besprechen.

Bei dem ganzen ist nicht zu vergessen, dass auch wenn spezifische Daten nicht durch das Urheberrecht oder verwandte Schutzrechte geschützt sind, es durchaus trotzdem Probleme z.B: mit dem Wettbewerbsrecht und ähnlichem geben kann. Nicht zu vergessen, dass unsere Daten wenigstens in allen für OSM “wichtigen” Ländern nutzbar sein sollten also eine rein auf deutsches Recht beschränkte Sicht nicht wirklich hilft.

Simon

@Fabi2: Das Datenbankschutzrecht schließt ja nicht aus, dass die Fakten darin auch einen Schutz haben! Die können CC-BY-SA oder gemeinfrei oder ohne Freigabe sein.

Es gibt auch zwei Arten von Datenbankschutzrecht: Einmal das “normal” und einmal das “kreative”, welches dann das Datenbankwerk ist.

Extrem vereinfachtes Beispiel: Wenn Du eine Liste mit 10.000 Weinen hast, diese alphabetisch sortierst, gilt das Datenbankschutzrecht. Du darfst vielleicht 10 Weine aus der Liste entnehmen. Wenn du aber Pech hast, hat der Ersteller der Datenbank einen großen Aufwand in die Recherche der Namen eben dieser 10 Weine betrieben - dann ist es nicht mehr unwesentlich. Wenn er nun jedem dieser Weine ein Gedicht zugeordnet und diese dann noch nach Jahreszeiten sortiert hat, gilt sogar das Datenbankschutzrecht.