Übernahme von Namen und Höhenangaben aus anderen Karten, Lizenz

Bei Karten gilt das aber nicht. Das hat das LG München I (bestätigt vom OLG München) mit dem “Zeitungszeugen-Urteil” geklärt. Alle Werke, die keine Werke der bildenden Kunst sind (im dortigen Fall waren es Zeitungen, gilt aber auch für Karten, halt alles was kein Gemälde oder Foto ist) und anonym ohne Nennung einer natürlichen Person als Urheber veröffentlicht wurden, fallen nach 70 Jahren in die Gemeinfreiheit.

Dass auf der dortigen Webseite auch Karten aus den 80er-Jahren zu finden sind, wundert mich und halte ich persönlich für einen redaktionellen Fehler. Da sollte jemand die Betreiber kontaktieren.

Ah, okay, hervorragend. Danke!

Tatsächlich ist es ja auch nicht besonders kreativ, wenn man eine nüchterne Tatsache möglichst unverfälscht wiedergibt …

Hallo,

„WMS - Blattschnitte Topographische Karten“ bezieht sich auf die Grenzen der Kartenblätter der Topographischen Karte. Das ist schlicht und einfach ein Gitter oder Gitter-ähnliches Konstrukt, das die Grenze der Karten angibt. Es ist deshalb freigegeben worden, weil es keinen Wert hat. Die Karten selbst sind nicht Teil der Freigabe. Es gibt in Baden-Württemberg keine Karte unter einer kompatiblen Lizenz, die du zur Übernahme von Höhenangaben, Namen von Bergen, Flurnamen und Ähnlichem verwenden kannst. Es bleiben nur sehr alte Karten, Befragungen Einheimischer und im Staats- und Gemeindeforst Abteilungsschilder an Wegkreuzungen übrig.

Meiner Erfahrung nach gibt es teils erhebliche Abweichungen zwischen dem heutzutage gebräuchlichen Gewannnamen und denen, die im Liegenschaftskataster und topographischen Karten zu finden sind.

Wie schon einen Abschnitt später in dem verlinkten Wikipedia-Artikel steht, genießen die Daten, die in einer Karte stecken, auch Schutz als Datenbank (lesenswert ist hierzu auch BGH, 10.03.2016 - I ZR 138/13, das im Wikipedia-Artikel nicht zitiert wird). OSM beansprucht den übrigens auch für sich. Der Schutz als Datenbank hat eine kürzere Schutzdauer. Er verbietet eine wesentliche Entnahme. Diese entsteht spätestens dann, wenn nicht ein Mapper sondern mehrere ein bisschen entnehmen. Da wir schlecht kontrollieren können, dass nur ein Mapper ein bisschen entnimmt, ist es einfacher, die Übernahme pauschal für unerwünscht zu erklären.

Um das ganze noch komplizierter zu machen, sei auf § 87b Abs. 1 Satz 2 UrhG hingewiesen. Eine unwesentliche Entnahme wird einer wesentliche Entnahme gleichgestellt, wenn sie einer normalen Auswertung der Datenbank zuwiderlaufen oder die berechtigten Interessen des Datenbankherstellers unzumutbar beeinträchtigen würde. Das heißt, selbst eine unwesentliche Entnahme könnte problematisch sein.

OSM hat nicht das Ziel, die Graubereiche des Urheberrechts experimentell zu erforschen [1, 2]. Nur wenn wir haben eine klare und eindeutige Freigabe für eine Datenquelle oder alle Rechte altersbedingt erloschen sind, ist eine Nutzung einer Quelle für OSM in Ordnung. Damit gehen wir auf die sichere Seite und bürden den einzelnen Mappern nicht die Last auf, selbst die Entscheidung zu treffen.

Viele Grüße

Michael

[1] https://forum.openstreetmap.org/viewtopic.php?pid=738857#p738857
[2] OSM-Urgestein Richard Fairhurst am 3. Oktober 2017 auf der Mailingliste Talk

Ich hatte mal gesucht, ob der Begriff “whiter-than-white” aus [2] auch als Grundsatz im Wiki steht, und nur diese kurze Seite von Rorym gefunden, die nirgens verlinkt zu sein scheint:
https://wiki.openstreetmap.org/wiki/Whiter_than_white

Ansonsten gibt es noch https://wiki.openstreetmap.org/wiki/Copyright.

Eben rein zufällig gesehen, auch hier ( Importing data from Wikidata into OSM ) wird im vorletzten Abschnitt darauf verwiesen :slight_smile: