seichter
(Seichter)
6
Zumindest hier in BaWü gibt es letzten Endes keine eindeutigen, verbindlichen Schreibweisen von Flurnamen, Bergen etc. Das hat sich hier bei der geplanten Benennung eines Tunnels nach einem Berg vor einigen Jahren herausgestellt. Es gibt nur de-facto-Standards in amtlichen topografischen Karten oder Katastern, da kann es aber in Einzelfällen auch Abweichungen geben.
Auf lokale Befragungen kann man sich schon gar nicht verlassen, ich kenne Berge, die in den beiden benachbarten Tälern von den Alteingesessenen völlig verschieden benannt werden. Das taugt höchstens für local_/alt_name.
Ein official_name gibt es nur für Gemeinden, Ortsteile u.ä., wo das in Satzungen und dergleichen festgelegt wird. Dass sich bei Zusätzen dann nicht mal die Verwaltungen immer daran halten, ist ein anderes Thema.
Dass man Namen nicht aus urheberrechtlich geschützten Werken übernehmen kann, halte ich für eine Überinterpretation. Die sind nach meiner Auffassung “public domain” , da “jedem” aus der fraglichen Gegend bekannt, und nicht einzeln schützbar.
<
>Da in der urheberrechtlich geschützten Karte alle Buchstaben und Ziffern vorkommen, darf ich die in meinem Werk dann auch nicht verwenden. <\
>
Das soll aber kein Plädoyer für blindes Abschreiben sein - ein Nachsehen bei einer anderen Quelle kann nicht schaden (s.o.).