Bei Karten gilt das aber nicht. Das hat das LG München I (bestätigt vom OLG München) mit dem “Zeitungszeugen-Urteil” geklärt. Alle Werke, die keine Werke der bildenden Kunst sind (im dortigen Fall waren es Zeitungen, gilt aber auch für Karten, halt alles was kein Gemälde oder Foto ist) und anonym ohne Nennung einer natürlichen Person als Urheber veröffentlicht wurden, fallen nach 70 Jahren in die Gemeinfreiheit.
Dass auf der dortigen Webseite auch Karten aus den 80er-Jahren zu finden sind, wundert mich und halte ich persönlich für einen redaktionellen Fehler. Da sollte jemand die Betreiber kontaktieren.