Nein: Weil Inlineskates kein Fahrzeug sind, sonst müssten sie z.B. auch in der StVZO (ausserhalb von §16 (2)) erwähnt sein und sich an diese Vorschriften halten. Das hat für die “Fussgänger” auch einige Vorteile: Beispielsweie müssten sie ansonsten auch Einbahnstrassen beachten, Zeichen 250 nicht passieren (und dürften damit nicht in echte Spielstrassen), oder müssten die Fahrbahn benutzen. Ausserdem wird von Fahrzeugführern erwartet, dass sie zu Fussgängern z.B. mehr Abstand halten.
§245 (2) kann auch Inlineskatern das Benutzen der Fahrbahn vorschreiben, aber ein Radweg ist immer dem Radverkehr vorbehalten, sofern nicht durch Zusatzzeichen anders bestimmt, sonst wäre es ja kein Radweg (vergleichbar mit einem Bussonderfahrstreifen).
Die Zeichen sind absolut klar, es geht nur noch um Zeichen 240.
In Potlatch 2 unter “Paths”. Der Weg wird dann aber trotzdem als “highway=cycleway” getaggt.
Gilt diese Vorschrift auch für Bürgersteige ohne Zeichen 239?
Abgesehen davon sind Fußgängerwege vom Belag her nicht immer tauglich für Inlineskates. Man denke nur an Split oder Kopfsteinpflaster usw. Daher halte ich eine generelle Pflicht nicht für sinnvoll.
Bei Radwegen ist das übrigens nicht anders. Auch hier gibt es einige mit schlechtem Belag und vielen Ausfahrten oder Seitenstraßen wo man einfach nicht vernünftig fahren kann. Neulich wieder so einen mit Zeichen 240 gesehen und die dazugehörige Straße ist minimalst befahren, da es eine Sackgasse im Industriegebiet ist.
Zeichen 250 ist meist auch weitest entfernt von der Praxis. Wo soll ich denn als Radfahrer sonst fahren? Auf der Straße? Oder noch besser gar nicht? Dann muss ich ja zu Hause bleiben wenn ich aus dem Dorf mit dem Fahrrad gar nicht raus darf. Daher: Radfahrer gehören von Zeichen 250 grundsätzlich rausgenommen und für den seltenen Bedarfsfall ein entsprechendes Zusatzschild eingeführt.
Genau das gibt zu Zeichen 240 nur eine Möglichkeit aus, das OSM-Wiki aber zwei. Daher auch meine Frage.
Es geht um die Frage “highway=cycleway” oder “highway=path” plus Zusatztags wie im OSM-Tool beschrieben bei Zeichen 240.
Da habe ich leider immer noch keine klare Antwort.
…aber auch extremst mühselig, da die breite auch mal schwanken kann. Und mit dem Zollstock fahre ich sicher nicht rum. Ich denke das sollte man anderweitig verdeutlichen können.
Es ist egal, ob cycleway oder path, solange die access-tags stimmen. Viel wichtiger ist, dass Du den auch von Dir angesprochenen Fahrbahnbelag mit surface=* korrekt tagst, am besten gleich mit smoothness=* dazu. Diese Information ist viel wichtiger als path oder cycleway, weil diese außer den default access-Tags keine relevanten Informationen enthalten. Falls sich irgendwann mal ein breiter Konsens finden lässt, wie Fahrrad- und Fußwege korrekt zu taggen sind, hilft ein angebrachtes traffic_sign beim schnellen Umtaggen, sollte es nötig sein. Dass die meisten Renderer zwischen highway=path und highway=cycleway unterscheiden statt traffic_sign oder access-Tags zu nutzen ist nichts, worüber ich mir Gedanken machen würde
“Das Zeichen kennzeichnet einen Gehweg (§ 25 Absatz 1 Satz 1), wo eine Klarstellung notwendig ist.” (StVO Anlage 2 Nummer 18)
Also ja.
Da wird wohl für beide dasselbe gelten: Nicht zumutbar, also auf die Fahrbahn mit dir
Das steht zwar nicht so deutlich im Gesetz, aber lässt sich wohl ausreichend gut rechtlich begründen (IANAL, also nicht von mir ;)).
Ja wo denn sonst? Ein strassenbegleitender Radweg ist Teil der Strasse, ein zufällig neben einer grösseren Strasse befindlicher Feldweg ist eine Strasse
Sowas ähnliches gibt es schon, nennt sich Zeichen 260. Manche Behörden sehen leider sehr oft einen “seltenen Bedarfsfall” (vgl RWBP)
Tipp für Z250: Man darf Fahräder daran vorbei schieben (explizit erlaubt, nicht nur weil man dann Fussgänger ist!) und es ist nirgends definiert, wie weit man schieben muss
Also für OSM: Nur ein Stück mit z.B. vehicle:backward=no taggen. Oft kommt man in solche Feldwegnetze eh irgendwo völlig frei rein…
Is egal, beide sind prinzipiell gleichermassen valide. Bei highway=path und Access-Tags exakt der Beschilderung entsprechend ist die Anwendung imo etwas einfacher.
Mit Fahrrad: Seitlich hinstellen, schauen wo der Weg am Fahrrad endet, daheim nachmessen
Zu Fuss: (gedanklich) hinlegen, weiter wie oben
Mit diesem Zeichen hab ich auch mein Problem und ein wenig schlechtes Gewissen. Das Schild gilt sicherlich nicht nur 10 m lang. Hier in der Gegend sind aber die Feld- und Waldwege häufig mit dem Zeichen 250 ausgestattet und nur durch das Zusatzzeichen, dass Forst und/oder landwirtschaftlicher Verkehr frei ist, ergänzt. Aber bei den meisten Wegen ist nicht einzusehen, dass man dort nicht mit dem Rad fahren darf. Neben vehicle=forestry (agricultural) schreibe ich trotzdem bicycle=yes rein, häufig auch mit einem note, dass das Befahren mit dem Rad offiziell verboten ist. Jeder Radfahrer muss vor Ort sowieso selbst entscheiden, ob er es verantworten kann, einen eigentlich gesperrten Weg zu befahren.
Wenn ich jetzt bei Zeichen 240 mit “highway=cycleway” tagge reicht anstatt “access=*” “foot=designated”, oder? So verstehe ich auch das OSM-Wiki http://wiki.openstreetmap.org/wiki/DE:Key:access. “bicycle=designated” wäre auch nötig.
Sind die wichtiger als “tracktype=*”? Ich tagge die Wege immer “tracktype=grade1”.
Puh, da bin ich aber beruhigt.
Das sind mehr als Feldwege. Teilweise enden Wege mit Zeichen 240 und im Anschluss kommt Zeichen 250. Am Weg selbst (Belag, Breite, Tauglichkeit) ändert sich aber nichts. Was meinst was da los ist wenn ich da auf der (Auto-)Straße fahre?
Meiner Meinung nach sollte man den allgemeineren Wegtyp nehmen und dann die Rechte weiter granulieren.
Steht auch so im Wiki zu Radwegen: “Gemischte Rad- und Fußwege sollten mit highway=path und entsprechenden access=*-Tags eingetragen werden.”
Zeichen 240: bicycle=designated, foot=designated, highway=path, segregated=no Zeichen 241 wäre entsprechend mit segregated=yes zu taggen. Bzw. wenn du JOSM nutzt ist das sogar schon so in den Presets hinterlegt.
Das wird in der Standardkarte und OpenCycleMap übrigens auch in den blauen “Radwegfarben” gerendert. Siehe z.B. hier: http://www.openstreetmap.org/way/83619056#map=18/48.84442/12.95649&layers=C Meiner Meinung nach ist es aber falsch wie das gerendert wird, genau wie highway=cycleway + foot=designated auch nicht in den Radwegfarben gerendert werden sollte. In der Kartenlegende steht ja eindeutig “Radweg”.
Der Begriff “zumutbar” ist halt extrem dehnbar und somit Auslegungssache. Würde man immer “penibel nach Vorschrift” handeln, könnten wir uns alle die Kugel geben bei der Gesetzeslage…
Ich sag nur Batterielicht am Fahrrad, das hat auch vor 10 Jahren keinen Beamten gestört obwohl es illegal war. Die waren halt vernünftig und froh, dass die Radler überhaupt Licht hatten. Sonst hätten die Gemeinden heute Geld für Straßen aus Gold.
Im Wiki steht unten unter “Beispiele” aber auch das komplette Gegenteil bzw. werden beide Möglichkeiten genannt. Bevor ich das gesehen hatte, bin ich auch vorgegangen wie von dir beschrieben (“path”).
Aber selbstverständlich macht das Sinn, schließlich heißt es OpenCycleMap und nicht OpenFootMap. Wenn jetzt nicht mal mehr auf einer Radkarte Wege mit Zeichen 240 hervorgehoben werden dürfen bzw. mit Zeichen 237 gleichgestellt werden dürfen kann man sich die Karte gleich sparen.
Ich würde sogar soweit gehen und gut fahrbare Wege (“tracktype=grade1”, “surface=asphalt”) ebenfalls hervorheben (natürlich nicht in den Farben der Cycleways). So habe ich es auf meinem Telefon jedenfalls gemacht und hochzufrieden mit der neuen Übersicht beim Radfahren.
Tracktype habe ich bis jetzt immer nur mit hw=track in Verbindung gebracht.
Bezüglich hw=cycleway oder hw=path: Bei meinen Recherchen im Forum kam ich zu dem Schluss, dass bei gemischter Nutzung (getrennt oder gemeinsam) der >neue Standart< hw=path ist, und dass hw=cycleway noch im Wiki steht, weil es noch häufig in den Daten gefunden werden kann. hw=cycleway bei gemischter Nutzung also vermutlich aus einer Pre-Path-Ära stammt.
Ich möchte auch noch hinzufügen, da wir ja gerade dabei sind, Gesetze etwas freier auszulegen, dass nach §2 NR.4 STVO:
Alle Wege sind Radwege. Besonders Lustig wird es bei “Rechte Radwege ohne Zeichen […] 240 […] dürfen benutzt werden” . Woran man die nun erkennt. Im Grunde kann jeder der auf dem Bürgersteig fährt und angehalten wird vorbringen, dass er dachte er fährt auf einem rechten Radweg ohne Zeichen 240.