Also ich würde name=* erst ändern, wenn das neue Schild da steht, ansonsten official_name=* setzen, wenn schon ein neuer Name in Kraft getreten ist, bevor das Schild ausgetauscht wurde.
old_name setzen nicht vergessen
Das regt mich gerade richtig auf:
Wenn schon jemand (recht offensichtlich, ABER, es gilt die Unschuldsvermutung!) ein gewisses Bedürfnis hat und dann seine jahrelange “Reise” durch Thüringen und Sachsen-Anhalt dokumentiert, muss er dann auch noch eine solche description samt phone (und überall dazu name=Bordellwohnung) einfügen, um damit Werbung für etwas echt Kriminelles zu machen?
Wenn’s anders wäre, warum hat er dann nicht der Polizei Bescheid gegeben?
Das finde ich wirklich traurig…
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Wirklich traurig…
…und noch dazu fehlerhaft im Sinne der Mapping-Regeln.
Ich würde das unkommentiert löschen.
…meint Uwe
Tja, wenn ihn keiner bei der DWG meldet …
Ich gehe mal davon aus, dass es grundsätzlich nicht gegen die “on the ground” Regel verstößt, Bordellwohnungen zu mappen, die ja nicht per se illegal sein müssen.
Die dazu eingetragenen name=Bordellwohnung sind allerdings keine Namen, sondern Beschreibungen (die man auch als spam ansehen könnte). Sie gehören also allenfalls in description oder ganz gelöscht.
Die verlinkte description halte ich für so fragwürdig, dass ich sie jetzt erst mal gelöscht und zur Überprüfung an die zuständige Polizeidienststelle weitergeleitet habe.
@Map_HeRo: Danke dafür, soweit hatte ich vor lauter Erschütterung gar nicht gedacht! Online-Anzeigen sind ja mittlerweile doch einfach geworden. Natürlich würde ich eine dauerhafte Einrichtung dieser Art eintragen, aber bei “Bordellwohnungen” ist es doch (zumindest hier im kleinen Herborn) eher ein nur kurz zur Verfügung stehendes “Vergnügen”, wo meist bald das rote Licht wieder ausgeschaltet wird und Frau weiterzieht.
Die fehlerhaften Einträge (@uvi) sind mir auch aufgefallen, aber das ist hier im LDK schon so viel, da komm’ ich kaum hinterher, wenn ich noch was anderes mappen will.
@chris66: Mit welchem Grund hätte ich ggüb. DWG argumentieren können? Gilt solches Mapping als öbszön?
Gefunden hatte ich das übrigens bei taginfo auf der Suche nach der Verwendung von whatsapp und bin dann über diesen Megaeintrag gestolpert.
Jedenfalls Danke für Euer aller Verständnis.
Grundsätzlich sind hier mehrere Sachen passiert, die nicht hätten passieren sollen:
- das
name-Tag wurde fälschlicherweise für eine Beschreibung verwendet; - die On-the-Ground-Regel wurde möglicherweise verletzt, weil etwas als
amenity=brothelgemappt wurde, was nicht ohne weiteres als solches erkennbar war; - OSM wurde benutzt, um Vermutungen bezüglich krimineller Machenschaften zu äußern; stattdessen solle man, wenn man genug Material für eine Anzeige hat, zur Polizei gehen und anderenfalls sollte man seine Einschätzung für sich behalten - OSM ist zumindest nicht der richtige Ort dafür.
Ich möchte auch darauf hinweisen, dass Sexarbeit in Deutschland legal ist (mit Gewerbeanmeldung und Steuerzahlung und Versicherung und allem was dazu gehört). Man sollte also darauf achten, das nicht grundsätzlich verbal in die Schmuddelecke zu stellen.
Wenn ich diese Einträge richtig lese, handelt es sich in den genannten Fällen nicht um offizielle Bordelle, sondern Privatwohnungen, in denen Sexdienstleistungen angeboten werden. Das muss nicht illegal sein, und im Prinzip kann ja jeder hingehen und vor Ort verfizieren, ob das stimmt oder nicht, indem man dort persönlich nachfragt.
Nach meinem Verständnis reicht das für eine Erfassung in OSM nicht aus, da dazu das Betreten von privatem Gelände (auch wenn es ggf. nur das Treppenhaus ist) notwendig ist. Für eine Erfassung nach unseren Regeln sollte also zumindest ein Schild außen am Haus vorhanden sein. Allerdings werden die OSM Regeln ja gerne in alle Richtungen gedehnt, daher bin ich mir da nicht so ganz sicher. Wenn meine Auffassung aber stimmt, sollten wir alle entsprechenden Einträge komplett löschen.
Unabhängig davon könnte mir auch vorstellen, dass die Bewohner(innnen) so einer Wohnung vielleicht gar nicht wollen, dass dies öffentlich sichtbar dargestellt wird, damit nicht eines Tages ein paar nette Herren vor der Tür stehen und z.B. “Schutzdienste” anbieten.
Eine Anzeige und Beweismaterial ist nicht nötig, wenn eine Straftat vermutet wird. Dann kann man die Polizei auch einfach formlos über den Verdacht informieren. Dort wird dann entschieden, ob eine Überprüfung stattfindet oder nicht.
Hat das jemand von uns getan?
Sexarbeiterinnen (und auch -arbeiter) haben auch ein Recht, Geld zu verdienen - wenn sie es sich selbst ausgesucht haben…
Das sehe ich genauso, schließlich sind es ja zuvörderst erstmal Wohnungen und: Es könnte für die Damen sogar gefährlich sein.
edit: @Map_HeRo war schneller, Chapeau!
Besonders pikant finde ich, dass das tag mit der meisten Aufmerksamkeit in der History (der Wert von phone=* wurde drei mal umformatiert!) immer noch vorhanden ist. Für ein privates Etablissement, welches seine Daten nicht zitierfähig veröffentlicht (z.B. auf einer öffentlichen Web-Seite), fällt das doch auch unter unsere besondere Verantwortung zum Thema Datenschutz.
Da ist gegebenenfalls eventuell sogar eine vollständige Löschung (auch aus der History) angebracht.
Ich habe den Erfasser dieser Wohnungen jetzt in einem CS angeschrieben und um Löschung der Einträge, die keine offiziellen Bordelle sind, gebeten:
Sehe ich auch so, es sollte OTG erkennbar sein. Stimme dir aber zu, dass auch gerne gedehnt wird. Ich erinnere an den Camping-Portal-Faden, wo Koordinaten von +/-100m ausreichen sollten und mapper ja vor Ort rumfragen könnten, wenn sie es verifizieren möchten.
Legalität und Schmuddelecke haben nichts gemeinsam, nur weil etwas legal ist kann es trotzdem gesellschaftlich in der Schmuddelecke stehen. Ich wollte auch erst darauf hinweisen dass Prostitution in Deutschland legal ist, habe dann aber die Beschreibung gelesen und unter solchen Umständen ist es sicherlich nicht legal, sondern deutete alles auf kriminelle Machenschaften hin, daher Dank an @Map_HeRo für die Anzeige.
Was die on-the-ground Regel angeht denke ich, dass die Leute on the ground genau oder ungefähr wissen was da stattfindet, zumindest gab es im Ort in dem meine Oma gelebt hat (ländliche Gegend, wenige Hundert Einwohner) ein Haus in dem die Bewohnerin (alleinstehend mit Kind) solche Dienstleistungen angeboten hat (selbstständig und meines Wissens ohne Zuhälter) und da wusste das jeder, aber es gab kein Schild oder ähnliches, reicht ja schon dass da regelmäßig auswärtige Fahrzeuge für einige Zeit parken, und immer andere, und entsprechende Männer ein- und ausgehen.
Dem stimme ich zu, auch wenn dieses Wissen sicher starkt von den Umständen abhängt. Auf einem Dorf bleiben derartige Aktivitäten nicht lange verborgen, in der Großstadt interessiert sich allenfalls die Hausgemeinschaft dafür (wenn überhaupt).
Aber auch, wenn man schon von einem der Nachbarn erfahren kann, dass in der Wohnung 3. OG links jemand vermutlich Dienstleistungen irgendwelcher Art anbietet, dann ist es eben vermutlich und nicht erwiesen. M.E. sollte die grundsätzlich geforderte Verifizierung vor Ort auf soliden Beinen stehen und nicht dadurch ausgehebelt werden können, dass man irgend jemand findet, der irgend etwas zu wissen glaubt (und das sollte nicht nur in diesem speziellen Kontext gelten).
Und abgesehen von der grundsätzlich geforderten Verifizierbarkeit vor Ort gelten im gegebenen Fall ja auch noch die Regeln zum Mappen von privaten Informationen. Eine Person, die in einer angemieteten Wohnung (abzugrenzen von gewerblichen Räumen) irgend einer Tätigkeit nachgeht, bleibt zumindest so lange eine Privatperson, bis nachgewiesen ist, dass es sich bei der Tätigkeit um ein angemeldeted Gewerbe handelt.
oder im Eigenheim. Ich würde es nicht von der Gewerbeanmeldung abhängig machen sondern ob das Gewerbe defakto ausgeübt wird. Bei Prostitution ist das zugegebenermaßen etwas kritisch und man müsste sich schon sehr sicher sein, weil es in den Bereich der Verleumdung kommen könnte, gerade weil das Sozialprestige dieser Tätigkeit eher nicht so hoch ist.
Die eingetragenen Informationen waren zum Zeitpunkt der Eintragung ohne weiteres online verfügbar. Entsprechende Anzeigen mit Adresse und Nummer kursieren immer noch im Netz.
POIs wurden entfernt.
Danke für die Einsicht, @Snake707!
Diese 3 Einträge hast Du vermutlich übersehen und noch nicht bearbeitet:
Node: Bordellwohnung (13382219408) | OpenStreetMap,
Node: Bordell Fuchsturmweg 3 (10028078928) | OpenStreetMap,
Node: Bordellwohnung (9789151425) | OpenStreetMap
Grüße aus Herborn
Andreas
Alle Deleted.
FYI. Der Fuchsturmweg hat ein von der Straße sichtbares Schild + Online Annoncen. Wäre also mithin eurer Richtlinien.
Wernigerode und Magdeburger Adressen sind über Annoncen zu finden. Wäre das nicht euer digitales Klingelschild?