Ich halte DE:motorway für solche Straßen nicht für sinnvoll. Da ist DE:rural passender denn es wird in der StVO im Abschnitt für außerorts behandelt. Für Autobahnen und Kraftfahrstraßen gibt es mit § 18 StVO eine eigene Spezialregelung.
Ich bin mittlerweile auch zu dem Verständnis gelangt, dass maxspeed=none nur dort zu setzen ist, wo es wirklich eindeutig ist. Denn ich nehme an die Formulierung auf anderen Straßen bezieht sich auf die Gesamtheit einer Straße und setzt damit voraus, dass ein längerer, zusammenhängender Bereich vorliegen muss, damit diese Ausnahme greift. D.h. auf Auf-/Abfahrten, Verbindungsfahrbahnen (die sich nicht auf Autobahnen oder bei baulicher Trennung auf Kraftfahrstraßen befinden) und Verkehrsinseln dürfte es sich eher um die normale Beschränkung außerorts handeln und somit maxspeed=100 der sicherere Wert sein. Man bräuchte eine Beurteilung durch Juristen, wie genau die StVO an dieser Stelle zu verstehen ist. Es ist leider nicht so eindeutig, wie ich anfangs dachte.
Die Straße zwischen Bad Harzburg und Torfhaus erfüllt aber die Ausnahme, da es sich dabei um eine vollständige Verbindung mit zwei Fahrstreifen pro Richtung zwischen zwei Orten handelt, was auch durch das Vorhandensein von VZ 274-100 untermauert wird. Würde die Straße nicht unter die Ausnahme fallen, würden VZ 278 oder VZ 282 verwendet, um das Ende einer Begrenzung zu beschildern.
Zusammenfassend könnte ich mit beiden Optionen leben, also es bei DE:rural zu belassen oder DE:rural_unrestricted zu verwenden. Den neuen Wert zu verwenden, wäre mir aber sympathischer da der klar ausdrückt, dass maxspeed=none kein Versehen ist.
weil es in den ganzen anderen Ländern ohne Geschwindigkeitsbegrenzung schon was anderes gibt?
Ist ja nicht unsere Schuld, dass es quasi nur in Deutschland Straßen ohne Tempolimit gibt (soweit ich weiß noch auf der Isle of Man). Ende der Neunziger Jahre hatte mal der amerikanische Bundesstaat Montana kein Limit, haben sie aber afaik wieder eingeführt.
Soweit zur offiziellen Situation, informell gibt es auf der Welt viele Bereiche die weit weg von den wachsamen Augen der Ordnungshüter sind. In der Wüste oder in Sibirien oder auf einem Salzsee etc. interessiert es ggf. keinen wie schnell man fährt, sofern die Straßenverhältnisse es zulassen.
Ein Grünstreifen ist keine bauliche Einrichtung im Sinne der Verordnung. Nur Grün alleine gilt also nicht - auch wenn es trennt. Wenn dem so wäre, dann müsste der Mittelstreifen (häufig ein Grünstreifen) nicht extra erwähnt werden.
Ich gehe auch davon aus, dass ein Mittelstreifen vor Gericht auch eine Mindestlänge haben müsste, damit es als Streifen gilt. Eine Punktuelle Fahrbahnteilung zur Verkehrsberuhigung wird wohl kein Richter als vom Verordnungsgeber gewollte Freigabe zum Rasen (maxspeed=none) interpretieren ;-)
In der Praxis wäre eine derartige Interpretation aber ohnehin müsig, weil ohne Auswirkung auf die Lebenswirklichkeit. Unabhängig davon, dass es nach § 1 StVO eigentlich kein maxspeed=none* geben kann.
Ironischer Nachtrag:
(*Mir ist bewusst, dass damit nicht Lichtgeschwindigkeit gemeint ist - was selbst wieder ein maxspeed wäre )
So wie ich es im wiki sehe bei DE:Key:maxspeed - OpenStreetMap Wiki zeigt das Zeichen 393 die Tags maxspeed=100 + source:maxspeed=DE:rural in Kombination, bzw. grundsätzlich für außerorts.
Weiter wird maxspeed=implicit erwähnt. Das scheint hierfür aber wenig hilfreich zu sein, auch nicht in kombination mit einem maxspeed:type=DE:rural_unrestricted.
Also sollte man hier immer maxspeed=none plus maxspeed:type=DE:rural_unrestricted plus source:maxspeed=DE:rural_unrestricted taggen?
(Vorausgesetzt der Value ist so annehmbar, und es bleibt dabei)
Mir sind ein paar wiki seiten unter gekommen eben, wo das in dieser Art heute fehlt;