Ich weiss. Das Problem ist, dass das ganze 1 eher umgangssprachlich gummig formuliert wurde, und man jetzt gar nicht weiss was gemeint ist (ein Grund wieso mir da übel wird). Es kann ja sein, dass die LWG tatsächlich der Meinung ist, dass man es mit den Rechten Dritter nicht so genau nehmen sollte, speziell nachdem 1.2.3 noch wesentlich weniger (falls das überhaupt geht) restriktiv war. Es kann aber aber auch einfach ein Versehen sein.

Simon

PS: wenn meine beschränkten Französischkenntnisse mich nicht täuschen, ist die Franzöische Übersetzung auch eher strikter.