Wir haben doch inzwischen geklärt, dass es hier nicht um eine Verkehrsbeschränkung im Sinne von access= geht, sondern um eine Regelung im Rahmen der öffentlichen Sicherheit. Also das gleiche wie die Alkohol- und Waffenverbotszonen in Großstädten oder (zeitlich gerade aktuell) die Feuerwerks- und Böllerverbotszonen in vielen Altstädten. Die mappen wir aber nicht.
Handelt es sich aber nicht um eine Verkehrsbeschränkung im Sinne von access=, sollte dafür auch kein Tag erfunden werden, das impliziert, es würde hier um eine Verkehrsbeschränkung gehen. Denn selbst das Gesetz sagt, dass es sich bei diesen Gefährten gerade nicht um ein Verkehrsmittel (im weitesten Sinne), sondern um ein Spielgerät handelt. Damit fällt das nicht unter access=.
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