Mammi71
(One feature, Six mappers and still More ways to map it)
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Nach einigem Recherchieren:
Verordnung über die öffentliche Sicherheit und Ordnung der Gemeinde Zingst vom 11.04.2003
unter § 12 Spielgeräte, Abs. 2 heißt es:
Bei der Benutzung des Spielgerätes Go-Gars (sic!) sind die Sperrzonen einzuhalten.
Grundsätzlich gibt es da also sehr wohl eine rechtliche Grundlage und nicht nur fromme Wünsche!
Der Abschnitte vom Seedeich ist nur einer von mehreren Sperrzonen, weitere reine Fußgängerzonen gehören auch noch dazu).
Findige Rechtsanwälte finden da bestimmt ein Schlupfloch wegen der unterschiedlichen und fehlerhaften Bezeichnungen. Go-Gars ist natürlich ein Schreibfehler (im Original), im Vorherigen Absatz ist da noch von Go-Cars die Rede. Und eigentlich sollte es heißen: Go-Karts - und das ist eines von mehreren Synonymen für Tretauto, Tretmobil, Kettcar.
Offiziell läuft das also unter Spielgeräte analog der StVO. Auch wenn diese Fahrzeuge eher für die Benutzung durch Erwachsene (also große Kinder) gedacht ist.
Und für die verkehrsrechtliche Anordnung der konkreten Sperrzonen gibt es sicherlich ebenfalls einen hoheitlichen Akt, nur halt nicht im Internet veröffentlicht.
Nach Klärung der Rechtslage: gibt es ein passendes Tag?