SimonPoole
(Simon Poole)
9
Das stimmt so nicht, in OSM wurde “mofa” für klassische Töffli (max 30km/h) eingeführt, offizielle Bezeichnung “Fahrad mit Hilfsmotor”, obs das überhaupt (rechtlich) als eigene Klasse gibt, ist sehr länderspezifisch. Kleinkrafträder mit bis zu ~ 45 km/h sind “mopeds” im Schnitt gelten für solche aber die gleichen Zugangsbeschränkungen wie für normale Motorräder, ausser dort wo Mindestgeschwindigkeiten nicht erreicht werden (aka Autobahnen). Historisch sind die Begriffe nicht so klar abgegrenzt.
Rechtlich sind Mofas mit ausgeschaltetem Motor in CH den Velos gleichgestellt, sprich man darf z.B. auch einen Waldweg mit Pedalkraft befahren (nicht, dass das jemand -wirklich- machen würde), aber mit eingeschalteten Motor sind sie nicht erlaubt wenn Mofas verboten sind (3-geteiltes Verbotschild). Sie sind aber in jedem Fall -nicht- von einem Motorradfahrverbot betroffen.
Die 2 Pedelec-Klassen gab es zu diesem Zeitpunkt noch nicht.
Simon