Da hat die Behörde aber schon länger geschlampt …
Die Übergangsregelung galt nur für die sog. “Drei-Strich-Furten”, im Ettlinger Fall und in dem Fall meines Eingangsbeitrags sind es aber Zwei-Strich-Furten und für die war schon in der StVO 1997 die Fußgängerampel nicht zuständig …
Deswegen bin ich ja auch gegen bicycle=no am Knoten, weil das oft falsch ist … Nur eine falsche Streuscheibe begründet kein Verbot und als das wird das access-Tag am Knoten von einigen Routern interpretiert …