Nur teilweise richtig.
Bei einem Zebra über eine Hauptstraße stimmt das so.
Bei einem Zebra parallel zur Hauptstraße über die einmündende Straße oder bei einem Zebra an Kreiselzufahrten stimmt das so nicht ganz. Der Radler hat dann zwar keine Rechte aus dem Zebra heraus, aber er hat Vorrang gegenüber Abbiegern parallel zu ihm nach § 9 und Vorfahrt ggü. den Leuten aus der Querstr./ggü. den Leuten, die in den Kreisel fahren nach § 8 …
Idealerweise gibt’s dann genau dafür eine extra Radfurt neben dem Zebra, aber nicht überall ist die Welt ideal …