Tagging der Höchtsgeschwindigkeiten von Schnellstraßen

Bei den Thema der Höchtsgeschwindigkeiten, vor allem im Kontext von maxspeed, maxspeed:type u.ä. und zone:traffic, habe ich nachgedacht, dass die Regelung dieser allgemein Komplex ist und im Wiki hierzu nichts steht (weder bei maxspeed noch bei highway=trunk).

Hier in D gilt ja bekanntermaßen, dass die Autobahn allgemein keine Höchtsgeschwindigkeit hat und (außerörtlich) ansonsten 100 km/h Höchtsgeschwindigkeit gilt, wenn nicht anders angegeben. Es gibt aber eine wichtige Ausnahme: Autobahnähnliche Schnellstraßen d.h. kreuzungsfrei und mit Überholverbot getrennten Richtungsfahrbahnen. Der Übergang zwischen diesen und kreuzungsfreien Landstraßen (Überholverbot, zweispurig, ohne bauliche Trennung) ist aber schon fließend.

Was ich bisher herausgefunden habe:

  • Die Straße ist allgemein kreuzungfrei gebaut (selbstverständlich)
  • Eine bauliche Trennung der Fahrtrichtungen muss nicht unbedingt vorliegen, wichtig ist nur, dass beide Fahrtrichtungen mind. zwei Spuren haben.
  • Einspurige Richtungsfahrbahnen müssen getrennt werden, um als autobahnähnlich zu gelten.
  • LKWs mit ü. 7.5t Gewicht können 80 statt 60 km/h schnell fahren, wenn sie auf einer Kraftfahrstraße fahren und beide Fahrtrichtungen durch einen Mittelstreifen getrennt sind. Umgekehrt bedeutet es, dass selbst bei Richtungsfahrbahnen diese LKWs höchstens 60 km/h fahren können, wenn sie nicht auf einer Kraftfahrstraße befinden, auch wenn PKWs auf der gleichen Straße ohne Höchtsgeschwindigkeit fahren können.[1][2]

Das Tagging ist ja bei Kraftfahrstraßen mit getrennten Richtungsfahrbahnen ja einfach (zone:traffic=DE:motorway), bei nicht-Kraftfahrstraßen bzw. nicht-getrennten Fahrbahnen stellt sich aber auch die Frage, wie man die Sonderfälle wie die der schweren LKWs regeln soll.

Außerdem ist es noch wichtig zu wissen, ob es noch weitere Sonderfälle gibt, die die Höchtsgeschwindigkeiten der Fahrzeugtypen beeinflussen.


  1. https://www.bussgeldsiegen.de/hoechstgeschwindigkeit-fahrzeuge-mit-gesamtgericht-ueber-75-t-auf-autobahnaehnlich-bundesstrassen/ ↩︎

  2. ↩︎

Ein Überholverbot wäre nicht sehr autobahnähnlich. Auf der Autobahn kann man nämlich grundsätzlich überholen (so eben die besagten LKW, die entgegen der 80er-Regelung irgendwie immer 90 fahren).

In der StVO steht es doch sehr genau:

Kreuzungsfreiheit ist nur ein Kriterium für highway=trunk, nicht aber für die erlaubte Höchstgeschwindigkeit. Was genau ist jetzt eigentlich Dein Ansinnen? Verbesserung des Wikis?

Die Regeln für die Höchstgeschwindigkeit sind in der StVO recht klar definiert und mehr oder weniger auch schon in OSM umgesetzt: Relation: ‪Germany, highway default values‬ (‪8131479‬) | OpenStreetMap


Beim Nachlesen in der StVO fiel mir eine Eigenart auf, nach der LKWs über 7,5t auf der Autobahn eigentlich nur 60 km/h fahren dürften, obwohl gemeinhin bekannt ist (auch mein Stand), dass dort 80 km/h gefahren werden darf.

Die Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h ergibt sich aus §18 Abs. 5 Nr. 1 lit. a

(5) [Auf Autobahnen] beträgt die zulässige Höchstgeschwindigkeit auch unter günstigsten Umständen [… 1.] für [… a)] Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t, ausgenommen Personenkraftwagen, […] 80 km/h,

Besonders zu beachten ist die Formulierung auch unter günstigsten Umständen. Dies bedeutet, dass ungeachtet aller anderen Bestimmungen niemals schneller gefahren werden darf. Daher dürfen LKW auf Autobahnen nicht schneller als 80 km/h fahren.

Jetzt zur Eigenart. Die gleiche Formulierung kommt auch in § 3 zu allgemeinen Geschwindigkeitsbeschränkungen vor.
§ 3 Abs. 3 Nr. 2 lit. b lit. aa:

(3) Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt auch unter günstigsten Umständen [… 2.] außerhalb geschlossener Ortschaften [… b)] für [… aa)] Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 t, […] 60 km/h,

Hier wieder die Formulierung auch unter günstigsten Umständen, sodass eigentlich 60 km/h Höchstgeschwindigkeit gelten müsste.
Mit ähnlicher Argumentation würde die Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften auch auf Autobahnen auf 50 km/h begrenzt, wobei dort explizit Bezug genommen wird:

Auf Autobahnen darf innerhalb geschlossener Ortschaften schneller als 50 km/h gefahren werden.

Die Intention hinter dem Text ist weithin bekannt und unstrittig; dennoch interessant, dass § 3 Allgemeinanspruch erhebt, wenn er später doch wieder umgangen wird.

Eigentlich meinte ich ja, dass dort Richtungsfahrbahnen verwendet werden und man dadurch nicht physisch in den Gegenverkehr fahren kann (bei zweispurigen Straßen bedeutet dies natürlich Überholverbot, ist aber bei mehrspurigen Straßen nicht unbedingt der Fall).

Im Grunde dies, da das Wiki autobahnähnliche Straßen nicht beschreibt und man sonst davon ausgehen würde, dass bei denen auch maxspeed=100 wie es sonst außerörtlich ist gilt.