Bei den Thema der Höchtsgeschwindigkeiten, vor allem im Kontext von maxspeed
, maxspeed:type
u.ä. und zone:traffic
, habe ich nachgedacht, dass die Regelung dieser allgemein Komplex ist und im Wiki hierzu nichts steht (weder bei maxspeed
noch bei highway=trunk
).
Hier in D gilt ja bekanntermaßen, dass die Autobahn allgemein keine Höchtsgeschwindigkeit hat und (außerörtlich) ansonsten 100 km/h Höchtsgeschwindigkeit gilt, wenn nicht anders angegeben. Es gibt aber eine wichtige Ausnahme: Autobahnähnliche Schnellstraßen d.h. kreuzungsfrei und mit Überholverbot getrennten Richtungsfahrbahnen. Der Übergang zwischen diesen und kreuzungsfreien Landstraßen (Überholverbot, zweispurig, ohne bauliche Trennung) ist aber schon fließend.
Was ich bisher herausgefunden habe:
- Die Straße ist allgemein kreuzungfrei gebaut (selbstverständlich)
- Eine bauliche Trennung der Fahrtrichtungen muss nicht unbedingt vorliegen, wichtig ist nur, dass beide Fahrtrichtungen mind. zwei Spuren haben.
- Einspurige Richtungsfahrbahnen müssen getrennt werden, um als autobahnähnlich zu gelten.
- LKWs mit ü. 7.5t Gewicht können 80 statt 60 km/h schnell fahren, wenn sie auf einer Kraftfahrstraße fahren und beide Fahrtrichtungen durch einen Mittelstreifen getrennt sind. Umgekehrt bedeutet es, dass selbst bei Richtungsfahrbahnen diese LKWs höchstens 60 km/h fahren können, wenn sie nicht auf einer Kraftfahrstraße befinden, auch wenn PKWs auf der gleichen Straße ohne Höchtsgeschwindigkeit fahren können.[1][2]
Das Tagging ist ja bei Kraftfahrstraßen mit getrennten Richtungsfahrbahnen ja einfach (zone:traffic=DE:motorway
), bei nicht-Kraftfahrstraßen bzw. nicht-getrennten Fahrbahnen stellt sich aber auch die Frage, wie man die Sonderfälle wie die der schweren LKWs regeln soll.
Außerdem ist es noch wichtig zu wissen, ob es noch weitere Sonderfälle gibt, die die Höchtsgeschwindigkeiten der Fahrzeugtypen beeinflussen.